
Restnutzungsdauer Gebäude
Die Restnutzungsdauer ist eine wichtige Kennzahl für die Bewertung von Immobilien – insbesondere für Kapitalanleger und Investoren. Sie gibt die verbleibende Lebensdauer einer Immobilie an,
BMF-Schreiben (22.02.2023): Wir erklären Ihnen, was sich konkret ändert und ob Sie handeln müssen.
Über 90 % aller vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Unsere Gutachten zur kürzeren Nutzungsdauer ermöglichen eine Steuerersparnis durch höhere Abschreibung.
Das Ergebnis: Jedes Jahr mehr Rendite!
Unsere Gutachter sind zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und entsprechen somit den Anforderungen der Finanzbehörden.
Verkürzen Sie die Abschreibung Ihrer Immobilie und steigern Sie Ihre jährliche Steuerersparnis.
Ein Haus oder eine Wohnung wird durch den Gebrauch abgenutzt und verliert daher laufend an Wert. Deshalb ermöglicht es der Gesetzgeber, dass die Anschaffungskosten von Immobilien, die zur Kapitalanlage erworben wurden, abgeschrieben werden können. Das ist gut für Sie, denn dadurch sparen Sie Steuern.
Wer seine Immobilie vermietet, kann die Anschaffungskosten dafür mit der jährlichen Steuererklärung abschreiben. Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsdauer von Immobilien pauschalisiert. Deshalb wird der Großteil der Immobilien mit 50 Jahren, also zwei Prozent jährlich, abgeschrieben. Hiervon kann durch Vorlage eines Nutzungsdauer-Gutachtens (s.g. „Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer“) jedoch zu Ihren Gunsten abgewichen werden.
Viele Immobilien, insbesondere mit einem Baujahr vor dem Jahr 2000, haben eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich verankerten 50 Jahre. Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises muss das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.
Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen valide Gutachten zur Restnutzungsdauer, mit denen Sie Ihre jährliche Abschreibung optimieren. Je kürzer die per Gutachten ermittelte Restnutzungsdauer, umso höher der Abschreibungssatz und damit Ihre jährliche Steuerersparnis und Rendite.
Damit Sie kein Kostenrisiko eingehen müssen, haben wir einen mehrstufigen Prozess etabliert, der in der Gutachterbranche einmalig ist. Zunächst überprüfen unsere Immobilienexperten im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung, wie wahrscheinlich eine kürzere Restnutzungsdauer bei Ihrem Gebäude ist.
Erst nach positiver Prognose beauftragen Sie das Gutachten. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie durch unseren Rechtsschutz und unsere Geld-zurück-Garantie abgesichert. Sollte Ihr Finanzamt unser Gutachten wider Erwarten ablehnen, unterstützen wir Sie unter Anleitung unserer Steuerkanzlei mit einem Formulierungsvorschlag für das Einspruchsschreiben.
Sollte ein von uns formulierter Einspruch abgelehnt werden, brauchen wir Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Falles an eine Steuerkanzlei. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten. Wir finanzieren den Finanzgerichtsprozess und erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe des Streitwertes bzw. anteilig bei teilweisem Obsiegen (i.d.R. 50% Ihrer Steuerersparnis über 3 Jahre). Sollte die verkürzte Restnutzungsdauer vom Finanzgericht abgelehnt werden, greift unsere Geld-zurück-Garantie und wir erstatten Ihnen das Gutachtenhonorar zu 100 Prozent zurück.
Sie gehen also zu keiner Zeit ein Risiko ein, wenn Sie Ihr Gutachten zur Restnutzungsdauer bei Nutzungsdauer.com beauftragen!
€ 2.100.000 Gebäudewert
Mehrfamilienhaus
Bj. 1955
12x Einheiten
925 m²
€ 1.425.000 Gebäudewert
Mehrfamilienhaus
Bj. 1947
10x Einheiten
830 m²
€ 3.000.000 Gebäudewert
Wohn- und Geschäftshaus
Bj. 1960
42x Einheiten
3.000 m²
€ 445.000 Gebäudewert
Ferienhaus (fremdvermietet)
Bj. 1984
1x Einheiten
125 m²
€ 1.100.000 Gebäudewert
Mehrfamilienhaus
Bj. 950
10x Einheiten
646 m²
€ 200.000 Gebäudewert
Einzelne Eigentumswohnung
Bj. 1982
1x Einheiten
50 m²
€ 625.000 Gebäudewert
Mehrfamilienhaus
Bj. 1955
8x Einheiten
475 m²
€ 3.000.000 Gebäudewert
Gewerbeobjekt
Bj. 1984
1x Einheiten
11.000 m²
Jedes Gutachten ein Erfolgsbeispiel! Unsere Auftraggeber sparen mit jedem Gutachten von uns bares Geld. Ob einzelne Eigentumswohnung, frei stehendes Haus, Mehrfamiliengebäude oder die Gewerbeimmobilie – je geringer die von uns nachgewiesene Nutzungsdauer, desto höher Ihre Steuerersparnis.
Die Restnutzungsdauer ist eine wichtige Kennzahl für die Bewertung von Immobilien – insbesondere für Kapitalanleger und Investoren. Sie gibt die verbleibende Lebensdauer einer Immobilie an,
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.02.2023 mit einem BMF-Schreiben die Finanzämter angewiesen, die Handhabung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer für Gebäude zu ändern. Wir
Das Thema der Nutzungsdauer Gutachten ist von großer Bedeutung für Immobilien-Investoren. Es handelt sich dabei um eine Bewertungsmethode, die dazu dient, die verbleibende Lebensdauer eines
Kompetent & erfahren
Nutzungsdauer.com agiert als deutschlandweites Gutachternetzwerk mit Fokus auf Sachverständigengutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien.
Wir sind seit 2017 auf die Erstellung von Gutachten zur Nutzungsdauer spezialisiert und haben seitdem bundesweit tausende von Objekten bewertet.
Die Anerkennungsquote unserer Nutzungsdauer-Gutachten liegt bei über 95 %. Kommt es zu einer Ablehnung, unterstützen wir Sie kostenfrei beim Einspruchsverfahren. Dank unserer Rechtsschutz- und Geld-zurück-Garantie gehen Sie dabei keinerlei Kostenrisiko ein.
Unser Team besteht aus nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Immobiliengutachtern mit jahrelanger Erfahrung. Wir entwickeln unseren Begutachtungsansatz stetig weiter, um die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien zuverlässig und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen.
Deshalb sind wir die Anlaufstelle Nr. 1 für Vermieter, die Ihre Steuerersparnis und Rendite nachhaltig steigern wollen!
Verkürzen Sie die Abschreibung Ihrer Immobilie und steigern Sie Ihre jährliche Steuerersparnis.
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