Frage:
Unsere Nutzungsdauergutachten haben bereits einer Vielzahl an Kunden zu Steuerersparnissen durch höhere Abschreibungen verholfen. Mit einer Anerkennungsquote von über 98 % können wir dabei eine außerordentliche Erfolgsbilanz vorweisen. Trotzdem kann es in sehr seltenen Fällen natürlich zu einer Ablehnung vom Finanzamt kommen.
In diesem Fall ergeben sich die nachfolgenden Fragen:
- Bekomme ich mein Geld zurück, wenn das Gutachten nicht anerkannt wird?
- Was passiert, wenn das Gutachten vom Finanzamt abgelehnt wird?
- Gibt es eine Geld-zurück-Garantie bei Ablehnung des Gutachtens?
- Fallen bei einer Ablehnung Kosten für mich an?
Antwort:
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eines unserer Gutachten nicht anerkannt wird, bieten wir umfassende Unterstützung bei der Überprüfung und ggf. Formulierung eines Einspruchs unter Federführung unserer kooperierenden Steuerkanzlei. Bisher wurde noch kein Einspruch von uns zurückgewiesen.
Im äußerst unwahrscheinlichen Fall einer Ablehnung greift sofort unsere 100%ige Geld-zurück-Garantie. Für die Rückerstattung des Gutachtenhonorars ist lediglich Ihr Einverständnis erforderlich, dass der Fall ohne Kosten für Sie an eine Steuerkanzlei weitergeleitet wird. Wir übernehmen sämtliche Kosten des Finanzgerichtsverfahrens und erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe von 50 % des gewonnenen Streitwertes (in der Regel 50 % Ihrer Steuerersparnis über 3 Jahre).
Hier ein vereinfachtes Beispiel zur Verdeutlichung:
- Gebäudewert (Abschreibungsgrundlage): 300.000 €
- AfA ohne Gutachten (z.B. 2 %): 6.000 € / Jahr
- AfA mit Gutachten (z.B. 35 Jahre Restnutzungsdauer): 8.572 € / Jahr
- AfA Differenz: 2.572 € / Jahr
- Steuerersparnis (bei 42 % Grenzsteuersatz): 1.080 € / Jahr
- Erfolgsbeteiligung Nutzungsdauer.com: 1.080 € × 3 × 50 % = 1.620 €
Ihr Wahlrecht bleibt dabei natürlich in jedem Fall erhalten. Die Inanspruchnahme unseres Rechtsschutzes ist freiwillig und wir unterstützen Sie selbstverständlich auch dann im finanzgerichtlichen Verfahren, wenn Sie sich entscheiden, das Verfahren auf eigenes Risiko selbst zu führen.