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Welche Kriterien werden bei der Beurteilung der Nutzungsdauer berücksichtigt?

Frage: Die Beurteilung der Nutzungsdauer von Immobilien ist für Investoren und Vermieter von essenzieller Bedeutung, da sie einen direkten Einfluss auf den Netto-Cashflow hat. Das neu geschaffene Kapital durch Steuerersparnis kann sinnvoll und effizient in den Ausbau bzw. Pflege des Immobilienportfolios gesteckt werden. Als Vermieter und Investor ist es daher vorteilhaft, die Kriterien zur Beurteilung der Nutzungsdauer zu kennen. Antwort: Grundsätzlich ist die Abschreibungsdauer vom Gesetzgeber pauschal vorgegeben – basierend auf dem Baujahr der Immobilie. Neben dem Baujahr gibt es jedoch eine Reihe weiterer Faktoren, die bei der Berechnung der Restnutzungsdauer ebenfalls eine wichtige Rolle spielen und durch Gutachten zuverlässig nachgewiesen werden können. Im Wesentlichen berücksichtigen wir bei der Beurteilung der Restnutzungsdauer dabei die folgenden Kriterien:

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Welchen Bewertungsstichtag sollte ich wählen?

Frage: Der Bewertungsstichtag bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem eine Immobilienbewertung zur Ermittlung der Restnutzungsdauer durchgeführt wird. Der Bewertungsstichtag dient dazu, eine aktuelle Einschätzung der Immobilie vorzunehmen, um die Abschreibung und den Wertverlust der begutachteten Immobilie im Laufe der Zeit zu berücksichtigen.  In diesem Kontext treten jedoch immer wieder Fragen auf: Antwort: Die Frage nach dem Bewertungsstichtag hängt in erster Linie davon ab, ob Sie Ihre Steuererklärung für das betreffende Jahr bereits abgegeben haben: Wichtiger Hinweis: Die Angaben zur Immobilie – einschließlich eventueller Modernisierungen – sind im Hinblick auf den gewünschten Bewertungsstichtag zu machen. Und zwar in Form entsprechender Unterlagen, Fotos oder anderer nachvollziehbarer Dokumentationen.

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Wie wird die Nutzungsdauer meiner Immobilie berechnet?

Frage: Die Restnutzungsdauer einer Immobilie bezeichnet die verbleibende Zeitspanne, während der die Immobilie bei sachgemäßer Verwaltung wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie stellt die Grundlage bei der steuerlichen Behandlung von Immobilien dar, was die Höhe der Abschreibung für Abnutzung (AfA) betrifft. Daher kommt der ordnungsgemäßen Berechnung der Nutzungsdauer auch eine entsprechend wichtige Rolle zu. Sie sollten die Hintergründe zur Berechnung kennen, wenn Sie sich eine der folgenden Fragen stellen: Antwort: Die Ermittlung der verbleibenden Nutzungsdauer stützt sich auf die Vorgaben des § 4 Abs. 3 Satz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), wonach das Gebäudealter als Ausgangspunkt der Ermittlung dient. Sofern am Bewertungsobjekt wesentliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, wird das Gebäude durch diese Maßnahmen „verjüngt“. Es genügt dabei auch, wenn die Modernisierungsmaßnahmen zwar nicht belegt, aber als „durchgeführt“ angenommen werden können. Modernisierungen sind z.B. Maßnahmen, die zu einer wesentlichen … Im Einzelnen wird dabei eine Reihe von Umständen des Gebäudes untersucht, welche die Nutzungsdauer sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht beeinflussen. Gemäß den neuesten Anforderungen des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 22.02.2023) beschränken wir uns jedoch nicht nur auf die Immobilienwertermittlungsverordnung, sondern berücksichtigen bei der Berechnung der Nutzungsdauer auch weitere Kriterien – wie zum Beispiel eine mögliche Nachfolgenutzung des Gebäudes.

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sonderabschreibung für mietwohnungsneubau
Nadine Klause

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

In Deutschland gibt es zu wenige Mietwohnungen. Um den Markt zu entspannen, hat der Gesetzgeber die Sonderabschreibung reaktiviert, die auf neu geschaffenen Wohnraum angewendet werden kann. Damit können Sie in den ersten 4 Jahren bis zu 20 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten zusätzlich zur regulären AfA abschreiben. Das Wichtigste zu Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau im Überblick Um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2019 eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau beschlossen. Weil sich die Situation in den letzten Jahren zugespitzt hat, hat die Bundesregierung die Sonderabschreibung unter leicht abgewandelten Bedingungen reaktiviert. Was ist die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau? Bei der Sonderabschreibung für den Neubau von vermieteten Wohnungen handelt es sich um eine Fördermaßnahme. Ziel ist es, für private Investoren in wirtschaftlich schwierigen Zeiten finanzielle Anreize zu setzen, damit der Neubau von dringend benötigten Wohnungen zunimmt. Die Sonderabschreibung ist somit ein steuerliches Lenkungsobjekt. Sie ist in § 7b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt. Hintergrund: Darum werden dringend neue Wohnungen benötigt Bezahlbarer Wohnraum wird in Deutschland immer knapper. Das hat eine Vielzahl an Gründen: Höhe der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau Die Sonderabschreibung beträgt bis zu fünf Prozent pro Jahr. Grundlage ist die förderfähige Bemessungsgrundlage von maximal 2.500 Euro pro Quadratmeter, die folgend näher erläutert wird. Die Sonderabschreibung kann über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren in Anspruch genommen werden (Jahr der Fertigstellung bzw. Anschaffung + max. drei Folgejahre). Insgesamt können also zusätzlich zur linearen Absetzung für Abnutzung (AfA) von zwei Prozent pro Jahr maximal 20 Prozent über die Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Die Maximalhöhe der Sonderabschreibung muss nicht ausgenutzt werden. Vermieter können die Abschreibung auch nur für ein, zwei oder drei Jahre nutzen. Zudem steht es ihnen frei, weniger als fünf Prozent pro Jahr abzuschreiben. Wird das jährliche Volumen der Sonderabschreibung nicht vollständig ausgeschöpft, erhöht dies den verbleibenden Restwert, der ab dem vierten Jahr über die Restnutzungsdauer der Wohnung linear abgeschrieben werden kann.  Vermieter dürfen die Abschreibung wahlweise auch nur für ein, zwei oder drei Jahre nutzen. Nicht erlaubt ist es hingegen, das Sonderabschreibungsvolumen von maximal 20 Prozent frei über die vier Jahre zu verteilen und so beispielsweise acht Prozent im ersten Jahr und jeweils vier Prozent in den Folgejahren abzuschreiben.Anders als die reguläre AfA handelt es sich bei der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau um eine sogenannte Jahresabschreibung. Der Betrag der Sonderabschreibung muss deshalb im ersten Jahr nicht anteilig auf die verbleibenden Monate aufgeteilt werden, sondern gilt direkt für das gesamte Jahr. RENDITEBEWUSSTE VERMIETER ÜBERPRÜFEN DIE NUTZUNGSDAUER JEDES GEBÄUDES Parallel abschreiben: Sonderabschreibung und reguläre AfA Die Sonderabschreibung und die reguläre Gebäudeabschreibung gemäß § 7 Abs. 4 EStG laufen parallel. Natürlich können insgesamt maximal 100 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten abgeschrieben werden – und nicht etwa 120 Prozent (reguläre Abschreibung + 20 Prozent Sonderabschreibung). Für die „normale“ Gebäudeabschreibung ist eine reguläre Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen, die sie nicht durch den Förderhöchstbetrag limitiert wird. Wird die Sonderabschreibung (über vier Jahre) in Anspruch genommen, bemisst sich die weitere reguläre Abschreibung am Ende nach der übrig gebliebenen Restnutzungsdauer der Wohnung (siehe Beispielrechnung im weiteren Verlauf). Neu geschaffene Wohnungen sind förderfähig – auch wenn sie gekauft werden Die Sonderabschreibung kann nur geltend machen, wer neuen, also bisher nicht vorhandenen Wohnraum schafft. Dies kann einerseits durch den Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern erfolgen. Aber auch der Ausbau von bestehenden Gebäudeflächen, wie zum Beispiel dem bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten Dachgeschoss, ist förderfähig. Auch die Flächenerweiterung bestehender Bauten, beispielsweise durch Aufstockung oder Anbauten, wird mit der Sonderabschreibung gefördert. Zudem können bisher gewerblich genutzte Flächen in Wohnraum umgewandelt werden. Ausdrücklich nicht förderfähig ist die bloße Modernisierung oder Sanierung von Wohnraum, selbst wenn dies hohe Kosten verursacht, zu einer Steigerung des Wohnstandards führt oder Wohnraum überhaupt erst wieder nutzbar macht. Haben Sie nicht vor, selbst zu bauen, sondern zu kaufen, muss die Anschaffung gemäß § 7b Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. und n. F. spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt sein, damit die Wohnung noch als neu gilt und somit unter die Sonderabschreibung fällt. Entscheidend ist, wann Sie die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Wohnung erlangen. Dabei ist der Übergang von Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten entscheidend. Ist der Übergang rechtzeitig erfolgt, ist die Wohnung förderfähig. Es gibt keine Beschränkung bei der Anzahl der Wohnungen, die eine Sonderabschreibung erhalten können. Ganz im Gegenteil: Der angespannte Markt ist über jede neue Wohnung froh. Gut zu wissen: Sonderabschreibung nicht nur für Wohnungen in Deutschland Die Sonderabschreibung kann nicht nur für neue Mietwohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sondern innerhalb der gesamten Europäischen Union in Anspruch genommen werden (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG a. F. und n. F.). Laut dem BMF-Schreiben zur Anwendung der Sonderabschreibung vom 7. Juli 2020 sind sogar Wohnungen in den Staaten förderfähig, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-Amtshilfegesetz leisten. Konkret können die Voraussetzungen für alle in der Anlage unter „A. Staaten mit großem Informationsaustausch“ genannten Länder als erfüllt angesehen werden. Darunter befinden sich unter anderem Albanien, Australien, Bahamas, Bermuda, Costa Rica, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Schweiz, Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika. Nutzungsvoraussetzungen: Vermieten statt selbst nutzen Damit die Förderung ihren Sinn erfüllt, gilt die Sonderabschreibung nur für Wohnungen, die entgeltlich zu fremden Wohnzwecken überlassen, also vermietet werden (§ 7b Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. und n. F.). Wird die neue Wohnung selbst benutzt oder beispielsweise den Kindern kostenfrei überlassen, ist keine Förderfähigkeit gegeben. Möglich ist es jedoch, die Wohnung, zum Beispiel innerhalb der Familie, vergünstigt zu vermieten. Liegt die Miete unterhalb von 50 Prozent des ortsüblichen Mietzinses, muss die Sonderabschreibung jedoch in einen entgeltlichen (abziehbaren) und einen unentgeltlichen (nicht abziehbaren) Teil aufgespalten werden. Somit wirkt sich nur ein Teil der Abschreibung steuermindernd aus. Wird eine Wohnung zur vorübergehenden Beherbergung genutzt, ist sie gemäß § 7b Abs. 2 Nr. 3 2. Halbsatz EStG a.F. und n.F. nicht förderfähig. Somit sind Hotels, Ferienwohnungen, Boardinghouses, Serviced Apartments und ähnliche Vermietungsmodelle von der Sonderabschreibung ausgeschlossen. Damit Ihre Wohnung als förderfähig anerkannt wird, sollten laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) und im Sinne des § 7b EStG folgende Mietvoraussetzungen erfüllt sein:

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Gebäudeabschreibung
David Glasenapp

Gebäudeabschreibung: Erklärung, Berechnung und Tipps zur Abschreibung von Immobilien

Die Gebäudeabschreibung ist einer der größten Steuersparhebel für Vermieter. Vermietete oder betrieblich genutzte Gebäude können über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden und führen auf diese Weise zu einer Steuerersparnis. Wie genau die Abschreibung von Immobilien funktioniert, wie Sie den Abschreibungsbetrag berechnen und wie Sie Ihre Abschreibung und damit Ihren Cashflow optimieren können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Das Wichtigste zur Immobilien-AfA im Überblick: Immobilien als Kapitalanlage sind nicht zuletzt deshalb so lukrativ, weil Vermieter diverse Steuervorteile genießen. Wer sein Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt, kann mit Ausnahme von streng limitierten Handwerkerkosten und dem Arbeitszimmer so gut wie gar keine Ausgaben steuerlich geltend machen. Vermieter hingegen können nicht nur die Erhaltungsaufwendungen für eine Immobilie absetzen, sondern sogar die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abschreiben. Letzteres funktioniert über die sogenannte Gebäudeabschreibung – einem der größten Hebel, um Steuern zu sparen und den laufenden Cashflow zu erhöhen. Von der Abschreibung profitiert auch, wer die Immobilie für betriebliche Zwecke nutzt. Was ist die Gebäudeabschreibung? Abschreibung ist der umgangssprachliche Begriff für Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Damit ist gemeint, dass Sie die Kosten der Anschaffung (Kauf) oder Herstellung (Bau) einer Immobilie steuerlich berücksichtigen dürfen. Indem Sie den Kaufpreis oder die Baukosten des Gebäudes abschreiben, reduzieren Sie automatisch Ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung. Das heißt, sie erzielen rechnerisch weniger Gewinne durch Mieteinnahmen und müssen folglich weniger Steuern zahlen – Jahr für Jahr. Das wiederum verbessert den monatlichen Cashflow Ihrer Kapitalanlage. Obwohl der Gesetzgeber die Nutzungsdauer für Gebäude vorgibt, haben Sie durch den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer steuerlichen Gestaltungsspielraum. Das heißt, Sie können den jährlichen Abschreibungsbetrag unter gewissen Voraussetzungen deutlich erhöhen und damit Steuern sparen. Wie das geht, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels. Definition Gebäudeabschreibung  Die Gebäudeabschreibung bezeichnet die systematische Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes auf seine Nutzungsdauer. Die Abschreibung ermöglicht es, den Wertverlust des Gebäudes im Laufe der Zeit zu berücksichtigen. Die Nutzungsdauer – und somit auch die Abschreibungsdauer – wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Sie kann jedoch dann verkürzt werden, wenn ein gutachterlicher Nachweis über eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer erbracht wird. Wenn wir davon sprechen, dass ein Gebäude abgeschrieben werden kann, stellt sich unweigerlich die Frage, was ein Gebäude eigentlich ist. In § 7.1 Abs. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) wird das Gebäude wie folgt definiert und damit von beweglichen Wirtschaftsgütern abgegrenzt: „Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und standfest ist.“ Wie hoch ist der Abschreibungssatz für Gebäude und wie funktioniert die Gebäudeabschreibung? Anders als beispielsweise die Kosten für Reparaturen an Ihrem Gebäude, die Sie sofort und vollständig im Jahr der Entstehung absetzen dürfen, können Sie den Kaufpreis bzw. die Baukosten Ihrer Immobilie nicht auf einen Schlag in der Steuererklärung angeben. Stattdessen müssen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über viele Jahre kontinuierlich abgeschrieben werden. Genau das wird als Abschreibung bezeichnet. Der Gesetzgeber nimmt hierfür eine pauschale Nutzungsdauer von Gebäuden an, die sich aus § 7 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) ergibt. Nutzungsdauer (Abschreibungssatz) von Gebäuden Für die meisten bereits existierenden Immobilien gilt somit eine pauschalisierte Nutzungsdauer von 50 Jahren. Pro Jahr können demnach zwei Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von der Steuer abgeschrieben werden. Für Neubauten gilt seit 2023 eine kürzere Nutzungsdauer und damit ein höherer Abschreibungssatz. Damit soll der Neubau von Wohnungen angekurbelt werden, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Tipp: Berechnen Sie die Höhe Ihrer Gebäudeabschreibung und entdecken Sie Ihr Steuersparpotenzial mit unserem kostenfreien AfA-Rechner. Die jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie tragen Sie wie andere laufende Kosten als Werbungskosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Ihrer Steuererklärung ein. Reichen Sie die Anlage V mit Ihrer übrigen Steuererklärung beim Finanzamt ein. Gebäudeabschreibung oder Gebäude-AfA – Was ist der Unterschied? Der Begriff der Abschreibung ist sehr gebräuchlich, aber eigentlich Umgangssprache. Der Gesetzgeber bezeichnet die Wertminderung von Anlagevermögen als Absetzung für Abnutzungen – kurz AfA. Bei Immobilien wird deshalb auch von Gebäude-AfA gesprochen. Die rechtlichen Grundlagen für die Absetzung für Abnutzung werden in § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Beide Paragrafen beschreiben die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftreten. Gebäude abschreiben oder absetzen Obwohl die Begriffe „abschreiben“ und „absetzen“ häufig synonym verwendet werden, gibt es einen entscheidenden Unterschied. Abschreiben bedeutet, dass die Kosten über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Der Kaufpreis einer Immobilie kann also nicht sofort in voller Höhe angesetzt werden, sondern wird peu à peu von den Einnahmen abgezogen. Beim Absetzen werden die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts im Jahr ihrer Anschaffungskosten vollständig, das heißt in voller Höhe von den Einnahmen abgezogen. Auf diese Weise reduzieren sich der Gewinn und die Steuerlast. Als Vermieter erzielen Sie durch die Abschreibung rechnerisch weniger Einnahmen und müssen folglich weniger Einkommensteuer zahlen. Während die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Gebäude abgeschrieben werden, können Vermieter laufende Kosten, wie zum Beispiel für Instandhaltungsarbeiten, direkt absetzen. Letztlich werden beide Kostenarten in der Anlage N für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten angegeben. Vorsicht, Irrtum: Kosten vollständig abschreiben oder absetzen Im Volksmund werden Abschreibung und Absetzung nicht selten falsch verstanden. Gerade Außenstehende, die sich bisher nicht mit der Steuerthematik befasst haben, gehen davon aus, dass die Abschreibung zu Kostenneutralität führt. Doch die Kosten, die Sie abschreiben oder absetzen dürfen, mindern nicht die absolute Steuerschuld. Stattdessen mindern die Ausgaben lediglich Ihr zu versteuerndes Einkommen, das die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung bildet. Es ist also mit Nichten so, dass etwas kostenneutral ist, nur weil man es von der Steuer abschreiben oder absetzen kann. Stattdessen verringern die Ausgaben die Rechengrundlage und damit die konkrete Steuerlast. Welcher Steuervorteil ergibt sich durch die Gebäudeabschreibung? Als Immobilieneigentümer, der Abschreibungen geltend machen darf, haben Sie einen deutlichen Steuervorteil gegenüber jenen Eigentümern, die ihr Gebäude nicht abschreiben dürfen, weil sie es beispielsweise selbst bewohnen. Sie können nicht nur die laufenden Kosten, die dem Erhalt des Gebäudes dienen, absetzen, sondern auch den Kaufpreis bzw. die Baukosten. Über den Nachweis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer können Sie schneller

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Wofür ist die Restnutzungsdauer relevant?

Frage: Die Restnutzungsdauer einer Immobilie gibt an, für wie lange diese voraussichtlich noch in ihrer aktuellen Form genutzt werden kann, bevor entweder ein Abriss oder umfangreiche Renovierungsarbeiten erforderlich sind.  Die Rolle der Restnutzungsdauer wird dann wichtig, wenn Sie sich eine der folgenden Fragen stellen: Antwort: Die Ermittlung der Restnutzungsdauer einer Immobilie spielt aus steuerlicher Betrachtung eine wichtige Rolle. Denn eine kürzere Restnutzungsdauer ermöglicht eine schnellere Abschreibung der Kosten und kann somit zu einer Verringerung der jährlichen Steuerbelastung führen. Grundsätzlich gilt: Je geringer die Restnutzungsdauer einer Immobilie ist, desto weniger Steuern fallen an. Vom Gesetzgeber wird dabei eine pauschale Abschreibungsdauer vorgegeben, die vom Baujahr der Immobilie abhängt: Daraus lässt sich die Höhe der jährlichen Abschreibung bzw. der AfA-Satz (Absetzung für Abnutzung) ableiten: Neben dem Baujahr spielen jedoch noch einige weitere Faktoren eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Restnutzungsdauer: In vielen Fällen fällt die tatsächliche Restnutzungsdauer einer Immobilie daher kürzer aus als durch die pauschale Abschreibungsdauer vorgegeben. Aus genau diesem Grund ist die Berechnung der korrekten Restnutzungsdauer relevant. 

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Kann ich auch bei einer geerbten Immobilie eine Gebäude-AfA geltend machen?

Frage:  Bei der Vermietung einer Immobilie kann jedes Jahr ein gewisser Teil der Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das wird als Abschreibung – oder genauer: Absetzung für Abnutzung (AfA) – bezeichnet. Unter bestimmten Umständen können Sie die Gebäude-AfA auch bei einer geerbten Immobilie geltend machen. Als Immobilienerbe ergeben sich in diesem Kontext häufig Fragen wie: Antwort: Laut den Richtern des Bundesfinanzhofs gilt: Im Falle eines Erbes greift die sogenannte „Fußstapfentheorie“. Das bedeutet, dass Sie als Erbe bei der Abschreibung einer Immobilie in die Fußstapfen des Erblassers treten – auch im Sinne der Abschreibungen. Wenn der Verstorbene die Immobilie bis zu seinem Tod vermietet hat und Sie diese als Erbe ebenfalls weitervermieten, übernehmen Sie sowohl die Höhe als auch die Dauer der bereits festgelegten Abschreibungen für die Immobilie. Falls das Objekt bis zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschrieben wurde, kann eine Verkürzung der Restnutzungsdauer daher ebenfalls steuerliche Vorteile mit sich bringen. Ziehen Sie allerdings selbst in die Immobilie ein, können Sie hingegen keine Abschreibung mehr steuerlich geltend machen.

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Ich will meine Immobilie lange behalten. Was habe ich von einer verkürzten Abschreibungsdauer?

Frage: Sie können auch dann von einer verkürzten Abschreibungsdauer profitieren, wenn Sie Ihre Immobilie über einen längeren Zeitraum selbst behalten wollen. Die Möglichkeit, bei der eigenen Immobilie Steuern zu sparen, ist auch dann gegeben, wenn Sie sich eine der folgenden Fragen stellen: Antwort: Die Verkürzung der Restnutzungsdauer einer Immobilie spielt aus steuerlicher Betrachtung vor allem dann eine wichtige Rolle, wenn Sie das Objekt sowieso eine lange Zeit behalten wollen. Durch eine kürzere Nutzungsdauer können Sie von einer schnelleren Abschreibung und somit von einer geringeren Steuerbelastung profitieren – was sich auf lange Sicht betrachtet finanziell besonders bemerkbar macht. Die Verkürzung der Nutzungsdauer lässt sich dabei mit einem entscheidenden Steuertrick kombinieren: Der „Ehegattenschaukel“. Mit diesem Trick können Sie sich die Wertsteigerung Ihrer Immobilie über die letzten Jahre hinweg aus steuerlicher Sicht zunutze machen. An einem Beispiel erklärt – So funktioniert die Ehegattenschaukel: Angenommen, Sie haben vor 10 Jahren eine Immobilie im Wert von 100.000 € gekauft. Im Zuge des Preisanstiegs der vergangenen Jahre ist diese mittlerweile jedoch 200.000 € wert. Da die Grunderwerbssteuer beim Verkauf an den Ehepartner wegfällt, kann dieser Prozess ohne Bedenken alle 10 Jahre wiederholt werden. Durch eine verkürzte Restnutzungsdauer in Verbindung mit der Ehegattenschaukel können Sie Ihr Abschreibungspotenzial also langfristig optimieren und dadurch Steuern sparen.

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Kann die Nutzungsdauer mit Bestimmtheit ermittelt werden?

Frage: Durch die Verkürzung der Restnutzungsdauer einer Immobilie können Sie von einer erhöhten Abschreibung und den damit verbundenen, steuerlichen Vorteilen profitieren. Um eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen zu können, ist es natürlich wichtig, ein möglichst zuverlässiges Verfahren zur Ermittlung auszuwählen. Mit vollständiger Sicherheit kann die voraussichtliche Nutzungsdauer aber in keinem Fall bestimmt werden. Das sollten Sie wissen, wenn Sie sich eine der folgenden Fragen stellen: Antwort: Mit einer 100-prozentigen Sicherheit kann die voraussichtliche Nutzungsdauer logischerweise nicht ermittelt werden. Das lässt sich ganz einfach damit begründen, dass die Restnutzungsdauer einer Immobilie die Zukunft betrifft. Dementsprechend kann die Nutzungsdauer eines Objektes immer nur geschätzt werden.  Inzwischen gibt es allerdings einige zuverlässige Verfahren, mit denen sich die tatsächliche Nutzungsdauer in Kombination mit Erfahrungswerten recht genau bestimmen lässt.

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Warum kann nur der Gebäudewert und nicht der Grundstückswert abgeschrieben werden?

Frage: Nach dem Erwerb einer Immobilie müssen Sie dem Finanzamt spätestens bei der ersten Steuererklärung offenlegen, wie viel Sie die Immobilie gekostet hat. Auf Grundlage dessen errechnet das Finanzamt dann den reinen Gebäudewert Ihres Objekts, indem der Grundstückwert davon abgezogen wird. Denn bei der Abschreibung kann lediglich der reine Gebäudewert geltend gemacht werden. Diesen Hintergrund sollten Sie kennen, wenn Sie sich eine der folgenden Fragen stellen: Antworten: Laut der deutschen Gesetzgebung gelten Grund und Boden grundsätzlich als „unvergänglich“ (bzw. unzerstörbar). Denn ein Grundstücks altert faktisch nicht und kann demzufolge auch nicht abgeschrieben werden. Als grobe Faustregel gilt, dass der reine Gebäudewert einer Immobilie in der Regel zwischen 70 und 90 % des Kaufpreises ausmacht – es sei denn, das Grundstück ist besonders groß oder befindet sich in einer äußerst zentralen Lage.  Im Gegensatz dazu ist die Nutzungsdauer von Gebäuden und anderen Anlagen auf dem entsprechenden Grundstück zeitlich begrenzt. Denn hier gibt es eine Reihe an Faktoren, welche während der Gesamtnutzungsdauer einer Immobilie zu einem stetigen Wertverlust führen, wie zum Beispiel: Dieser gebäudebezogenene Wertverlust kann über die Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Höhe des jährlichen Abschreibungsbetrags hängt dabei in erster Linie vom Baujahr der Immobilie ab. In vielen Fällen kann die Abschreibungshöhe jedoch durch den Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer steuerlich optimiert werden.

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David Glasenapp

Ehegattenschaukel – so funktioniert der Steuertrick mit Immobilien

Mit der Ehegattenschaukel ist es möglich, neues und erhöhtes Abschreibungspotenzial zu schaffen und dadurch Steuern zu sparen. Dafür müssen Ehepartner lediglich über eine vermietete Immobilie verfügen. Wir erklären Ihnen, wie genau die Ehegattenschaukel funktioniert und für wen sie sich lohnt. Das Wichtigste zur Ehegattenschaukel im Überblick: Verheiratete Paare genießen in

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Abschreibung Grundstück
Nadine Klause

Abschreibung Grundstück – diese Optionen gibt es für Immobilienbesitzer

Grund und Boden ist teuer, muss aus dem Kaufpreis einer Immobilie jedoch herausgerechnet werden, da nur das Gebäude planmäßig abgeschrieben werden kann. Unternehmen dürfen ein Grundstück lediglich dann abschreiben, wenn eine dauernde Wertminderung vorliegt. Die Abschreibung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist ein wichtiges Steuerprivileg für Vermieter und Unternehmen. Denn mit

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Abschreibung von Denkmalimmobilien
David Glasenapp

Denkmal AfA: Steuern sparen mit der Abschreibung von denkmalgeschützten Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien stellen eine besondere Herausforderung für Kapitalanleger dar. Gleichzeitig bieten sie attraktive Steuervorteile, von denen vor allem Gutverdiener profitieren. Sie können die Sanierungskosten in einem relativ kurzen Zeitraum in voller Höhe von den Steuern abschreiben und auf diese Weise die Einkommensteuer verringern. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was

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Restnutzungsdauer Gutachten Urteil aktuell
David Glasenapp

Weiteres Urteil zugunsten Restnutzungsdauer Gutachten

Das Finanzgericht Münster hat am 27. April 2023 ein weiteres wichtiges Urteil für Vermieterinnen und Vermieter gesprochen. Die Kläger haben ihre Absetzung für Abnutzung (AfA) in der Steuererklärung auf Basis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer vorgenommen. Die Restnutzungsdauer wurde in 2018 von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen aus

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Restnutzungsdauer Gebäude
David Glasenapp

Restnutzungsdauer Gebäude

Die Restnutzungsdauer ist eine wichtige Kennzahl für die Bewertung von Immobilien – insbesondere für Kapitalanleger und Investoren. Sie gibt die verbleibende Lebensdauer einer Immobilie an, in der diese noch für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden kann. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Restnutzungsdauer beeinflusst und wie diese berechnet wird. Das

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Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
David Glasenapp

BMF-Schreiben: Tatsächlich kürzere Nutzungsdauer von Immobilien

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.02.2023 mit einem BMF-Schreiben die Finanzämter angewiesen, die Handhabung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer für Gebäude zu ändern. Wir erklären Ihnen, was sich konkret ändert und ob Sie handeln müssen. Das Wichtigste zum aktuellen BMF-Schreiben im Überblick: Mit dem Erlass will das Bundesfinanzministerium deutschlandweit

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Wann ist der optimale Zeitpunkte zur Erstellung eines Nutzungsdauer Gutachtens für Immobilien
David Glasenapp

Wann ist der optimale Zeitpunkt zur Erstellung eines Nutzungsdauer Gutachten für Immobilien?

Das Thema der Nutzungsdauer Gutachten ist von großer Bedeutung für Immobilien-Investoren. Es handelt sich dabei um eine Bewertungsmethode, die dazu dient, die verbleibende Lebensdauer eines Gebäudes zu ermitteln. Die Ergebnisse des Gutachtens fließen maßgeblich in die kaufmännische Entscheidung ein und können somit die Grundlage für den Immobilienkauf bilden. Nutzungsdauer Gutachten

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Nutzungsdauer Garage und Nebengbäude
David Glasenapp

Nutzungsdauer für Nebengebäude oder Garagen

In der Praxis kommt es oft vor, dass auf einem Grundstück mehrere Gebäude errichtet sind. Diese können Garagen, Schuppen, Lagerflächen und andere Nebengebäude sein. Bei der Bewertung solcher Situationen ist es wichtig, die unterschiedlichen Gebäude zu gewichten. Wenn die weiteren Gebäude von der Nutzung her deutlich untergeordnet und als eine

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Afa Gebäude Vermieter
David Glasenapp

Vermieter verschenken jährlich rund 5.000 Euro bei der Gebäude-AfA

Die Immobilienpreise steigen seit Jahren rasant, während die Mieteinnahmen durch Mietpreisbremse oder Mietendeckel beschnitten werden sollen. In diesem Jahr tritt die neue Grundsteuer in Kraft und der bislang um„Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten für Vermieter Geld zu sparen. So müssen beispielsweise Bestandsimmobilien seit neustem nicht pauschal über die gesetzlich vorgeschlagenen 50 Jahre

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