Ich will meine Immobilie lange behalten. Was habe ich von einer verkürzten Abschreibungsdauer?

Frage:

Sie können auch dann von einer verkürzten Abschreibungsdauer profitieren, wenn Sie Ihre Immobilie über einen längeren Zeitraum selbst behalten wollen.

Die Möglichkeit, bei der eigenen Immobilie Steuern zu sparen, ist auch dann gegeben, wenn Sie sich eine der folgenden Fragen stellen:

  • Ist eine verkürzte Nutzungsdauer sinnvoll, wenn ich meine Immobilie ohnehin langfristig behalten möchte?
  • Wie wirkt sich eine verkürzte Abschreibungsdauer auf das langfristige Abschreibungspotenzial meiner Immobilie aus?
  • Wie kann ich das Abschreibungspotenzial meiner Immobilie durch das „Ehegattenschaukel-Prinzip“ steigern?

Antwort:

Die Verkürzung der Restnutzungsdauer einer Immobilie spielt aus steuerlicher Betrachtung vor allem dann eine wichtige Rolle, wenn Sie das Objekt sowieso eine lange Zeit behalten wollen. Durch eine kürzere Nutzungsdauer können Sie von einer schnelleren Abschreibung und somit von einer geringeren Steuerbelastung profitieren – was sich auf lange Sicht betrachtet finanziell besonders bemerkbar macht.

Die Verkürzung der Nutzungsdauer lässt sich dabei mit einem entscheidenden Steuertrick kombinieren: Der „Ehegattenschaukel“. Mit diesem Trick können Sie sich die Wertsteigerung Ihrer Immobilie über die letzten Jahre hinweg aus steuerlicher Sicht zunutze machen.

An einem Beispiel erklärt – So funktioniert die Ehegattenschaukel:

Angenommen, Sie haben vor 10 Jahren eine Immobilie im Wert von 100.000 € gekauft. Im Zuge des Preisanstiegs der vergangenen Jahre ist diese mittlerweile jedoch 200.000 € wert.

  • Sie haben die Steuerfrist Ihrer Immobilie (10 Jahr) eingehalten.
  • Jetzt verkaufen Sie die Immobilie steuerfrei an Ihren Ehepartner weiter.
  • Der Wert der Immobilie wird nach einem Verkauf grundsätzlich neu festgelegt (also von 100.000 € auf 200.000 €).
  • Mieteinnahmen werden nach Abzug von Zinsen und Abschreibung versteuert.
  • Die Abschreibung ist jetzt doppelt so hoch, da sie sich nach dem neuen Wert der Immobilie richtet.
  • Sie haben dieselben Mieteinnahmen, zahlen aufgrund der erhöhten Abschreibung aber weniger Steuern.

Da die Grunderwerbssteuer beim Verkauf an den Ehepartner wegfällt, kann dieser Prozess ohne Bedenken alle 10 Jahre wiederholt werden. Durch eine verkürzte Restnutzungsdauer in Verbindung mit der Ehegattenschaukel können Sie Ihr Abschreibungspotenzial also langfristig optimieren und dadurch Steuern sparen.

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