Nutzungsdauer.com ist seit 2017 auf die Erstellung von Gutachten zur Nutzungsdauer spezialisiert.
Unsere zertifizierten Gutachter haben deutschlandweit bisher tausenden Vermietern dabei geholfen, im Schnitt ca. 5000 Euro im Jahr zu sparen. Dank einer Anerkennungsquote von über 95 % können wir Ihnen eine 100 %-ige Geld-zurück-Garantie anbieten.
Um Vermietern zu mehr Steuergerechtigkeit zu verhelfen, haben wir uns auf Gutachten zur Restnutzungsdauer von Immobilien spezialisiert. Als einer der ersten Anbieter von Nutzungsdauer-Gutachten überhaupt, wissen wir, welche technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien die Nutzungsdauer beeinflussen und welche formalen Kriterien ein Gutachten aufweisen muss, um von den Finanzbehörden anerkannt zu werden.
Dank unseres flächendeckenden Gutachter-Netzwerks können wir Ihnen Begutachtungen in ganz Deutschland anbieten. Alle unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und bringen langjährige Erfahrung mit.
Zusätzlich sind alle unsere Gutachter dem Ehrenkodex der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) sowie dem Ehrenkodex des Bundesverbands der Deutschen Sachverständigen und Fachgutachter e. V. (BDSF) verpflichtet.
Damit sich unsere Gutachter voll und ganz auf ihre Kernkompetenz konzentrieren können – die Erstellung fachlich einwandfreier Gutachten – haben wir mit unserem Backoffice Strukturen geschaffen, die unseren Auftraggebern maximalen Service bieten. Indem das Backoffice sich beispielsweise um die Kundenkommunikation und die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen kümmert, hält es den Gutachtern den Rücken frei.
Dank der effizienten Struktur unseres Sachverständigenbüros bieten wir unseren Auftraggebern überdurchschnittlich kurze Abwicklungszeiten und attraktive Preise für Nutzungsdauer-Gutachten. Insgesamt können wir äußerst agil und flexibel auf die Wünsche unserer Auftraggeber reagieren, was diese sehr zu schätzen wissen.
Viele unserer Auftraggeber haben sich zu Stammkunden entwickelt, die jede neue Immobilie zunächst mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen und bei guter Prognose von unseren Sachverständigen begutachten lassen. Zudem empfehlen uns deutschlandweit diverse Steuerberater und Immobilienmakler ihren Mandanten, um den Cashflow des Objekts durch eine verkürzte Abschreibung zu erhöhen.
Geschäftsführer
Sachkundiger für Bauschäden und Baufehler (TÜV Süd), Sachverständiger für Immobilienbewertung
David Glasenapp ist der Kopf hinter Nutzungsdauer.com. Als gelernter Wirtschaftsingenieur hat er langjährige Erfahrung im Sachverständigenwesen und ist in der Immobilienbranche bestens vernetzt. David setzt mit digitalen Tools wie dem AfA-Rechner und dem Besichtigungstool auf den kontinuierlichen Ausbau des Serviceangebots. Außerdem forciert er das weitere Wachstum von Nutzungsdauer.com und setzt dafür auf die sukzessive Erweiterung des Angebotsportfolios.
David leitete unsere Mitgliedschaften im Immobilienverband Deutschland (IVD) sowie dem Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband (DGuSV).
Wertermittlung (IHK), Sachverständige für Immobilien
Nadine ist seit 2022 bei nutzungsdauer.com und hat das interne Ausbildungsprogramm bei uns sowie ihre externe Zertifizierung absolviert. Wir schätzen ihre fundierte, zuverlässige und unabhängige Herangehensweise an die Immobilienbewertung.
Vertrieb
Claas ist zertifizierter Immobilienmakler (IHK) und damit bereits seit 2013 mit den Herausforderungen und Bedürfnissen von Immobilieninvestoren betraut. Bei nutzungsdauer.com kümmert er sich vor allem um die telefonischen Kundenanfragen.
Buchhaltung
Luisa ist perfekt für die Unterstützung und Betreuung unserer Auftraggeber geeignet. Die gelernte Bankkauffrau ist ein zuverlässiges und vertrauenswürdiges Mitglied unseres Teams.
Backoffice
Carina ist für unser Backoffice zuständig und ist ein wahres Organisationstalent. Sie stellt die Schnittstelle zwischen IT, Backoffice und Kundenservice dar.
Marketing & Sales
Dagmar hilft uns, unsere Auftraggeber besser zu verstehen. Sie ist in der Immobilienwirtschaft gut vernetzt und hat jahrelange Erfahrung im Bereich Market Research und Unternehmensberatung.
Kundenservice
Sarah betreut und berät unsere Auftraggeber per Telefon, E-mail und Chat.
Bereits als nur wenige Vermieter, Steuerberater, Immobilienmakler und nicht zuletzt auch Gutachter davon wussten, dass sich durch den gutachterlichen Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer massiv Steuern sparen lassen, haben wir Nutzungsdauer.com ins Leben gerufen. Seit 2017 klären wir Vermieter über ihr Recht auf, eine kürzere Restnutzungsdauer nachzuweisen und dadurch die jährliche Abschreibung zu erhöhen.
Mit unseren Gutachten haben wir eine Lücke geschlossen und uns innerhalb kürzester Zeit zur deutschlandweit wichtigsten Anlaufstelle für Nutzungsdauer-Gutachten entwickelt. Die zum Teil frustrierende Suche nach fachlich geeigneten Gutachtern hatte endlich ein Ende. Seither sparen wir Vermietern jährlich mehrere hundert oder sogar tausend Euro – und treten für mehr Steuergerechtigkeit ein! Damals wie heute war die kostenlose Ersteinschätzung eine wichtige Entscheidungsgrundlage für unsere Auftraggeber.
Die Zeit zwischen 2017 und 2021 war von Unsicherheit geprägt. Die Finanzverwaltung stellte sich regelmäßig auf den Standpunkt, dass der Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer nur über ein Bausubstanzgutachten, also über die kürzere technische Restnutzungsdauer, möglich sei. Das führte zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten.
Im Juli 2021 entschied der Bundesfinanzhof als höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit, dass die über das von uns verwendete Modell errechnete wirtschaftliche Restnutzungsdauer von den Finanzämtern anzuerkennen ist. Dadurch wurde Rechtssicherheit geschaffen. Immer mehr Vermieter haben die Chance genutzt, die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer Ihrer Immobilien mit einem Gutachten nachzuweisen.
Das Team von Nutzungsdauer.com wuchs immer stärker. Gleichzeitig haben wir gezielt Partnerschaften mit Steuerkanzleien im gesamten Bundesgebiet aufgebaut. Ergänzend zur kostenlosen Ersteinschätzung haben wir unsere Geld-zurück-Garantie eingeführt. Bis heute sind wir der einzige Anbieter, der Vermieter so umfassend auch über die reine Gutachtenerstellung hinaus begleitet.
Das Jahr 2022 war eine erneute Achterbahnfahrt. Laut Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 sollte § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, also die gesetzliche Basis für den Nachweis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer, schlicht abgeschafft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde die geplante Abschaffung jedoch mit guten Gründen gestoppt.
2023 hat das Bundesministerium der Finanzen die Anforderungen an Gutachten zum Nachweis der Restnutzungsdauer verschärft. Auch wenn über die Rechtmäßigkeit der Forderungen gestritten werden kann, ist das ein weiterer Schritt in Richtung Rechtssicherheit für Vermieter. Alle Gutachten von Nutzungsdauer.com erfüllen den geforderten Standard, so dass wir besser denn je für die Zukunft gerüstet sind.
Gründung von Nutzungsdauer.com: Als Nicolas Salcedo selbst weder bei Steuerberatern noch bei lokalen Gutachtern Unterstützung für ein Nutzungsdauer-Gutachten fand, entschied er sich kurzerhand selbst aktiv zu werden und gründete Nutzungsdauer.com.
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit: Der Bundesfinanzhof in München entschied, dass bei vermieteten Immobilien die Abschreibungsdauer verkürzt werden kann, wenn entsprechende Umstände gegeben sind (Az.: IX R 16/07). Der sogenannte „Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer“ kann durch ein Gutachten mit dem von uns genutzten Modellansatz erbracht werden.
Neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV): Pünktlich zum 1. Januar 2022 wurde unsere gesamte Methodik an die neue ImmoWertV angepasst, sodass ab sofort vollständige Konformität gewährleistet war.
Jahressteuergesetz: Die vom Bundesfinanzministerium sowie dem Bundeskabinett vorgeschlagene Abschaffung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG wird im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens abgewandt. Vermieter können auch weiterhin eine verkürzte Nutzungsdauer ihrer Immobilie nachweisen.
Neugestaltung unseres Onlineauftritts: Den umfangreichen Relaunch unserer Website haben wir dafür genutzt, die Erfahrungen aus fünf Jahren noch besser einfließen zu lassen. Das Ergebnis sind zentrale Neuerungen wie der AfA-Rechner sowie das digitale Besichtigungstool. Sie machen es unseren Auftraggebern noch einfacher, ihre Steuerersparnis und Immobilienrendite zu verbessern.
BMF-Schreiben zur Handhabung der Restnutzungsdauer: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Finanzämter im Februar 2023 angewiesen, die Handhabung der tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer zu verändern und de facto zu verschärfen. Wir haben sofort darauf reagiert und lassen unsere Gutachten beispielsweise nur noch von zertifizierten Sachverständigen anfertigen.
Unser Kernteam umfasst mittlerweile rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befindet sich stetig im Ausbau. Um unserem hohen Qualitätsanspruch gerecht zu werden, haben wir für die Anlernung neuer Gutachter ein eigenes Ausbildungsprogramm entwickelt, das die vorhandenen Zertifizierungsprogramme externer Anbieter ergänzt. Viel Aufwand, von dem vor allem unsere Auftraggeber profitieren.
Auch für die Zukunft hat die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden einen hohen Stellenwert. Zumal es unser Ziel ist, unser Leistungsspektrum um weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Kaufpreisaufteilung, Energieberatung und Verkehrswertermittlung, zu erweitern.
Nutzungsdauer Gutachten
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