Unsere Leistung bezieht sich auf die Erstellung von Sachverständigengutachten als Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. §7 Abs. 4 S. 2 EStG.
Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Unsere Gutachtenmethodik berücksichtigt sämtliche von der Finanzverwaltung vorgetragene Anforderungen und wird laufend überarbeitet.
Bei Beauftragung bis einschließlich 31.12.2024 gelten folgende Honorare:
Die Honorare beinhalten die Erstellung und Übermittlung eines Vorabentwurfes per E-Mail sowie – falls nötig – eine einmalige Abänderung/Nachbesserung der vom Auftraggeber gemachten Angaben.
Eventuell anfallende Zusatzkosten für die Besichtigung des Objekts werden separat berechnet. Sollte dies der Fall sein, wird der Auftraggeber vor Beginn der Gutachtenerstellung darauf hingewiesen. Bei vollständigen und aussagekräftigen Gebäudeunterlagen und -Informationen kann oft auf eine Begehung vor Ort verzichtet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Sachverständige abhängig vom Einzelfall.
Der Paket-Rabatt gilt nur bei Beauftragung über das unten verlinkte Excel-Import-Template und ist nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Aktionen. Bei weniger als 5 Gutachten, bei schrittweiser Beauftragung über einen längeren Zeitraum oder bei Verwendung des normalen Formulars anstelle des Excel-Import-Templates ist leider keine Rabattierung möglich.
Nutzungsdauer Gutachten
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