Kosten & Rechtsschutz

Unsere Leistung bezieht sich auf die Erstellung von Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer folgender Gebäudearten: Wohnung, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbeobjekt.

Durch Prüfung der Gebäudeunterlagen sowie weiterer Parameter zum Objekt wird eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer der betreffenden Immobilie zum gewünschten Bewertungsstichtag ermittelt. Die Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer findet statt in Anlehnung an § 6 Abs. 6 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (früher § 16 Abs. 4 Wertermittlungsverordnung). 

Bei Beauftragung bis einschließlich 31.12.2023 gelten folgende Honorare:

  • Kostenlose Ersteinschätzung Restnutzungsdauer kostenlos
  • Sachverständigengutachten Restnutzungsdauer abhängig von Wohn- und Nutzfläche
  • bis 299 m² 795,00€ zzgl. MwSt
  • zwischen 300 und 500 m² 995,00€ zzgl. MwSt.
  • zwischen 501 und 1000 m² 1.295,00€ zzgl. MwSt.
  • zwischen 1001 und 2500 m² 1.695,00€ zzgl. MwSt.
  • zwischen 2501 und 5000 m² 2.195,00€ zzgl. MwSt.
  • über 5000 m² oder bei mehr als 60 Objekten nach Absprache
  • Express-Zuschlag für Fertigstellung binnen 1 Woche 595€ zzgl. MwSt.

Die o.g. Honorare beinhalten die Erstellung und Übermittlung eines Vorabentwurfes per Email sowie – falls nötig – einmaliger Abänderung / Nachbesserung der vom Auftraggeber gemachten Angaben.

Eventuell anfallende Zusatzkosten für die Besichtigung des Objekts werden separat berechnet. Sollten diese anfallen, wird der Auftraggeber vor Beginn der Gutachtenerstellung darauf hingewiesen. Bei vollständigen und aussagekräftigen Gebäudeunterlagen und -Informationen kann oft auf eine Begehung vor Ort verzichtet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Sachverständige abhängig vom Einzelfall.

 

Rabatt bei Beauftragung von Immobilienpaketen

  • ab Beauftragung von 5 Gutachten binnen 1 Woche: 10% Rabatt
  • ab Beauftragung von 10 Gutachten binnen 1 Woche: 15% Rabatt
  • ab Beauftragung von 20 Gutachten binnen 1 Woche: 20% Rabatt
  • ab Beauftragung von 40 Gutachten binnen 1 Woche: 25% Rabatt
  • ab Beauftragung von 60 Gutachten binnen 1 Woche: individuelle Absprache


Der Paket-Rabatt gilt nur bei Beauftragung über das unten verlinkte Excel Import Template und ist nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Aktionen. Bei weniger als 5 Gutachten, bei schrittweiser Beauftragung über einen längeren Zeitraum oder bei Verwendung des normalen Formulars anstelle des Excel Import Templates ist leider keine Rabattierung möglich.

Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie

Unsere Gutachten werden anerkannt. Sollte dies nicht auf Anhieb der Fall sein, begleiten wir Sie bei entsprechender Nachbesserung sowie ggf. erforderlicher Einspruchsbegründung unter Anleitung einer Steuerkanzlei.

Bei der extrem unwahrscheinlichen Ablehnung eines von uns formulierten Einspruches greift sofort unsere 100%ige Geld-zurück-Garantie. Voraussetzung für die Rückerstattung des Gutachten-Honorars ist Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Falles an eine Steuerkanzlei. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten. Wir finanzieren den Finanzgerichtsprozess und erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe von 50% des gewonnenen Streitwertes (i.d.R. 50% Ihrer Steuerersparnis über 3 Jahre).

Dazu ein vereinfachtes Beispiel:

  • Gebäudewert (Abschreibungsgrundlage): 300.000€
  • AfA ohne Gutachten (z.B. 2%): 6.000€ / Jahr
  • AfA mit Gutachten (z.B. 35 Jahre Restnutzungsdauer): 8.572€ / Jahr
  • AfA Differenz: 2.572€ / Jahr
  • Steuerersparnis (bei 42% Grenzsteuersatz): 1.080€ / Jahr
  • Erfolgsbeteiligung Nutzungsdauer.com: 1.080€ * 3 Jahre * 50% = 1.620€

Selbstverständlich bleibt das Wahlrecht stets bei Ihnen. Die Beanspruchung unseres Rechtsschutzes ist freiwillig und wir unterstützen natürlich auch dann den Finanzgerichtsprozess, wenn Sie sich dafür entscheiden, das Verfahren selbst auf eigenes Risiko zu betreiben.


Steuerberatung

Eine steuerliche Beratung durch uns findet nicht statt, gern stimmen wir uns jedoch direkt mit Ihrer Steuerberatung ab und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Sollten Sie keine Steuerberatung haben, sprechen wir gern eine Empfehlung aus.