Als Steuerberater von der Restnutzungsdauer profitieren und Zusatzeinkommen generieren

Bieten Sie Ihren Mandanten die maximale Steuerersparnis – mit einem professionellen Nutzungsdauer-Gutachten. 50€ Rabatt + attraktive Provision!

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Maximieren Sie die Steuerersparnisse Ihrer Mandanten
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Exklusiv für Steuerberater und ihre Mandanten

Maximale Steuerersparnis dank Nutzungsdauer-Gutachten – jetzt 50€ Rabatt und attraktive Provision sichern

Steuern zu sparen, ist eine der Hauptmotivationen von Immobilieninvestoren. Die Gebäudeabschreibung stellt eine der effektivsten Möglichkeiten dar, um die Steuerlast Ihrer Mandanten zu minimieren. Insbesondere dann, wenn eine kürzere Restnutzungsdauer nachgewiesen werden kann.

Wir haben uns auf Nutzungsdauer-Gutachten spezialisiert, die einen aktiven und nachhaltigen Beitrag zur Steuerminimierung leisten. Als Partner von Nutzungsdauer.com verdienen Sie an jedem vermittelten Gutachten mit.

Ihre Vorteile als Steuerberater im Überblick

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Expertise beweisen und Vertrauen stärken

Zeigen Sie Ihren Mandanten alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung auf und verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern. Demonstrieren Sie Ihre fachliche Expertise und schaffen Sie nachhaltiges Vertrauen.

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Zufriedenheit und Loyalität Ihrer Mandanten steigern

Je mehr Steuern Ihre Mandanten sparen, desto zufriedener sind sie. Sichern Sie sich die Loyalität von lukrativen und einkommensstarken Immobilieninvestoren. Verschaffen Sie sich einen exzellenten Ruf und profitieren Sie von einer hohen Empfehlungsrate.

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50€ sparen und Zusatzeinnahmen generieren

Als Partner von Nutzungsdauer.com erhalten Sie für sich und Ihre Mandanten 50€ Rabatt auf jedes Nutzungsdauer-Gutachten. Zudem ist die Außenbesichtigung des Gebäudes für Sie kostenfrei und Sie erhalten eine attraktive Provision pro vermitteltem Gutachten.

Verschaffen Sie Ihren Mandanten den maximalen Steuervorteil

Immobilien sind nicht nur eine lukrative und inflationssichere Wertanlage, sondern zugleich eine ausgesprochen wirksame Möglichkeit, um die persönliche Steuerlast zu reduzieren. Deshalb kommen Ihre Mandanten zu Ihnen – und zu uns!

Wir haben uns auf die Erstellung professioneller Nutzungsdauer-Gutachten spezialisiert. Das Ziel: Mit einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer die Abschreibungsdauer zu reduzieren und damit den jährlichen Abschreibungsbetrag bis zum Ende der AfA zu erhöhen.

Viele Gebäude, insbesondere die mit einem Baujahr vor der Jahrtausendwende, haben das Potenzial einer kürzeren Nutzungsdauer. Das Finanzamt muss einen schlüssigen Nachweis einer solchen Restnutzungsdauer akzeptieren, wie der Bundesfinanzhof im Juli 2021 entschieden hat.

Informieren Sie Ihre Mandanten aktiv über den Einfluss der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf ihre persönliche Besteuerung. Geben Sie sich nicht mit der pauschalierten Nutzungsdauer zufrieden, sondern weisen Sie eine tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer nach.

Unsere zertifizierten Sachverständigen unterstützen Sie mit einem umfangreichen, argumentationsstarken Gutachten. Für die Vermittlung von Gutachten zahlen wir Ihnen eine attraktive Provision!

Höhere AfA durch Restnutzungsdauer – das ist der Rechtsstand

Die Restnutzungsdauer ist die verbleibende Lebensdauer, in der sich ein Gebäude wirtschaftlich nutzen lässt. Die vom Gesetzgeber in § 7 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) festgelegten pauschalen AfA-Zeiträume von 50, 40 bzw. 33 Jahren für Immobilien sind keinesfalls in Stein gemeißelt. Schon 1971 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Antrag auf kürzere Nutzungsdauer vom Finanzamt geprüft werden muss.

In den letzten Jahren ist viel Bewegung in das lange Zeit strittige Thema gekommen. Im Juli 2021 hat der Bundesfinanzhof ein wichtiges Urteil zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer gefällt. Die Richter entschieden, dass jede Darlegungsmethode, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, zulässig ist.

Eine Schätzung der Restnutzungsdauer darf unter Berücksichtigung der maßgeblichen Determinanten nur dann verworfen werden, wenn sie eindeutig außerhalb des angemessenen Schätzungsrahmens liegt.

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023 auf das BFH-Urteil reagiert. Darin fordert es strengere Maßstäbe zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer, obwohl das BFH zugunsten der Immobilieneigentümer geurteilt hat.

In allen anderen Urteilen verschiedener Gerichte wurde im Sinne des BFH-Urteils in den wesentlichen Aspekten immer zugunsten der Immobilieneigentümer entschieden, sofern diese mit einem von einem Sachverständigen erstellten Gutachten eine schlüssige Argumentation für eine kürzere Nutzungsdauer vorgebracht haben.

Überzeugen Sie Ihre Mandanten mit der Restnutzungsdauer von Ihrer Expertise

Für die meisten Vermieter dienen Immobilien nicht nur als Einnahmequelle und zum Vermögensaufbau. Die positiven Auswirkungen einer vermieteten Immobilie auf die persönliche Steuerlast spielen eine elementare Rolle. Gerade Gutverdiener, Freiberufler und Selbstständige können damit ihre Einkommensteuer erheblich senken.

Die reguläre Abschreibung kennen fast alle Immobilieninvestoren. Die Möglichkeit, die Abschreibung durch eine kürzere Restnutzungsdauer zu optimieren, ist hingegen nur den wenigsten bekannt.

Anspruchsvolle Mandanten erwarten von ihren Steuerberatern genau das: Hinweise auf Optimierungsmöglichkeiten, die über das allgemein bekannte Maß hinausgehen. Der gutachterliche Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer ist genau das. Eine kürzere Restnutzungsdauer reduzierte die Abschreibungsdauer und damit den jährlichen Abschreibungsbetrag. Einmal vom Finanzamt akzeptiert, profitieren Steuerpflichtige so lange davon, bis das Gebäude komplett abgeschrieben ist.

Ihr Rat ist Bares Geld wert: Binden Sie Ihre Mandanten langfristig

Die folgende Beispielrechnung verdeutlicht, wie sich eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer steuerlich auswirkt und warum die AfA-Optimierung Sie zum neuen Liebling Ihrer Mandanten macht.

Pauschalierte Nutzungsdauer

  • Kaufpreis 1.780.000,00 €
  • Nutzungsdauer 50 Jahre
  • Abschreibungsbetrag pro Jahr 35.600,00 € (2,00 %)
  • Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 185.000,00 €
  • zzgl. Mieteinnahmen pro Jahr 67.250,00 €
  • abzgl. Kreditzinsen pro Jahr 41.000,00 €
  • abzgl. Gebäude-AfA 35.600,00 € (2,00 %)
  • Neues zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 175.650,00 €
  • Steuerbelastung beim persönlichen Steuersatz von 42 % 73.773,00 €

Tatsächlich kürzere Restnutzungsdauer

  • Kaufpreis 1.780.000,00 €
  • Nutzungsdauer 32 Jahre
  • Abschreibungsbetrag pro Jahr 55.625,00 € (3,13 %)
  • Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 185.000,00 €
  • zzgl. Mieteinnahmen pro Jahr 67.250,00 €
  • abzgl. Kreditzinsen pro Jahr 41.000,00 €
  • abzgl. Gebäude-AfA 55.625,00 € (3,13 %)
  • Neues zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 155.624,28 €
  • Steuerbelastung beim persönlichen Steuersatz von 42 % 65.362,20 €

Der Sachverständige hat für das betreffende Objekt eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 32 Jahren ermittelt. Die Abschreibung verkürzt sich somit um 18 Jahre. Der jährliche Abschreibungssatz steigt von 2,00 auf 3,13 Prozent. Der jährliche Abschreibungsbetrag erhöht sich um 56,25 Prozent. Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer sinkt um 11,40 Prozent. Dadurch kann der Steuerpflichtige seine Einkommensteuer jährlich um 8.410,80 Euro senken.

Die Investition in ein Nutzungsdauer-Gutachten macht sich für diesen Mandanten also bereits im ersten Jahr bezahlt.

Eine kürzere Restnutzungsdauer muss nicht unmittelbar nach dem Kauf einer Immobilie nachgewiesen werden. Die AfA kann nach Vorlage eines Gutachtens jederzeit entsprechend angepasst werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um mit den Immobilieneigentümern unter Ihren Mandanten ins Gespräch zu kommen und diesen einen zusätzlichen Steuervorteil zu bieten. Gleichzeitig verdienen Sie mit jedem vermittelten Gutachten bares Geld. Machen Sie die Restnutzungsdauer zum Aufhänger Ihres nächsten Newsletters oder Kundenanschreiben und schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe!

Als Partner von Nutzungsdauer.com profitieren nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mandanten. Wir bieten Ihnen 50 Prozent Rabatt auf jedes Gutachten – ob für Ihre Mandanten oder eine Ihrer eigenen Immobilien. Zusätzlich schenken wir Ihnen die Außenbesichtigung des Gebäudes – egal wo in Deutschland es steht!

Ihre Vorteile als Partner von Nutzungsdauer.com

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50€ Rabatt auf jedes Gutachten

Erhalten Sie jedes Nutzungsdauer-Gutachten mit 50€ Rabatt – ob für sich oder für Ihre Mandanten.

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Kostenfreie Außenbesichtigung deutschlandweit

Erhalten Sie zu jedem Gutachten eine kostenlose Außenbesichtigung im Wert von 100 Euro gratis – in ganz Deutschland!

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Attraktive Provision für jedes vermittelte Gutachten

Erhalten Sie eine Provision für jedes vermittelte Gutachten und generieren Sie auf diese Weise ein attraktives Zusatzeinkommen.

Integration in die Beratung: So nutzen Steuerberater die Restnutzungsdauer

Viele Steuerberater – nicht nur unsere Partner – haben die Themen Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer zu festen Aspekten ihrer Beratungspraxis für Vermieter gemacht. Schließlich haben sie einen enormen Einfluss auf die Steuerlast.

In der Regel wird jede neue Immobilie eines Mandanten geprüft. Im späteren Beratungsgespräch werden dem Mandanten die verschiedenen Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um die maximale Steuerersparnis zu erzielen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihren Mandanten für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer ein professionelles Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen zu empfehlen. Die Finanzämter dürfen fachlich einwandfreie Schätzungen nicht ablehnen.

Verschaffen Sie sich einen zusätzlichen Vorteil durch unseren 50-Euro-Rabatt für Ihre Mandanten. Und generieren Sie ganz nebenbei eine Provision, zusätzlich zu Ihrem Beraterhonorar.

Warum Sie noch heute unser Partner werden sollten – alle Vorteile auf einen Blick:

Die wichtigsten Fragen und Antworten

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Neben dem Rabatt auf das Gutachtenhonorar erhalten Steuerberater eine Provision für jedes vermittelte Gutachten. Ganz gleich, ob die Eigentümer zu Ihren Mandanten zählen oder aus dem Freundes- und Bekanntenkreis stammen. Um Ihnen die Provision zuordnen zu können, nehmen wir Sie nach der Kontaktaufnahme als Partner auf. Wenn gewünscht, listen wir Sie dann exklusiv auf unserer Website als Nutzungsdauer-Partner in Ihrer Region und leiten Ihnen fortan alle Steuerberateranfragen exklusiv weiter. Beim Erstgespräch erläutern wir Ihnen gern unser Provisionsmodell.

Es gibt zahlreiche Faktoren, die die Lebensdauer einer Immobilie beeinflussen. Erst recht, wenn diese für die Vermietung bestimmt ist. In der für allen Interessierten kostenfreien Erstprüfung analysieren wir das Potenzial auf eine Verkürzung der Nutzungsdauer. Nur wenn beim konkreten Objekt mit einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer zu rechnen ist, kann der Eigentümer ein Gutachten beauftragen. Als Faustformel gilt: Gebäude mit einem Baujahr vor 2000 haben gute Chancen auf eine schnellere Abschreibung.

Alle unsere Kunden profitieren von unserem inkludierten Rechtsschutz und der Geld-zurück-Garantie. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Gutachten nicht direkt vom Finanzamt akzeptiert wird, legen wir gemeinsam mit dem Kunden Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Im Zweifel bestreiten wir für den Kunden den Rechtsweg. Sollte das Gutachten auch hier abgelehnt werden, wird dem Kunden das Gutachterhonorar in voller Höhe erstattet. Es existiert somit kein Kostenrisiko!