Frage:
Über 90 % aller vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben – obwohl sich durch ein Gutachten in vielen Fällen eine kürzere, tatsächliche Restnutzungsdauer nachweisen lässt. Trotzdem gibt es natürlich auch Fälle, in denen die Erstellung eines Nutzungsdauer-Gutachtens nicht empfehlenswert ist.
Diese sollten Sie kennen, wenn Sie sich die folgenden Fragen stellen:
- Wann lohnt sich die Erstellung eines Nutzungsdauer-Gutachtens nicht?
- Lohnt sich ein Nutzungsdauer-Gutachten auch bei selbstgenutzten Immobilien?
- Wann lohnt sich die Erstellung eines Nutzungsdauer-Gutachtens bei Gewerbeimmobilien?
- Lohnt sich ein Nutzungsdauer-Gutachten auch bei geerbten oder geschenkten Immobilien, die vor mehr als 50 Jahren erworben wurden?
Antwort:
Wenn es Ihnen in erster Linie darum geht, Steuern zu sparen, sollten Sie ein Gutachten nur dann in Betracht ziehen, wenn Sie die Gebäude-AfA auch steuerlich geltend machen können.
In den folgenden beiden Fällen besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr dazu::
- Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus.
- Bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie, deren Anschaffungsdatum vom Erblasser mehr als 50 Jahre zurückliegt.
Bei vermieteten Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäusern kommt es dagegen auf das Baujahr und den Zustand an. Gute Ergebnisse erzielen Gutachten in der Regel bei nicht kernsanierten Wohngebäuden, die älter als 30 Jahre sind. Bei Gewerbeimmobilien kann sich die Erstellung eines Gutachtens bereits bei zehn bis zwanzig Jahre alten Objekten lohnen.
Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung können Sie unverbindlich prüfen lassen, ob ein Nutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie grundsätzlich sinnvoll ist oder nicht.