Frage:
Die Beurteilung der Nutzungsdauer von Immobilien ist für Investoren und Vermieter von essenzieller Bedeutung, da sie einen direkten Einfluss auf den Netto-Cashflow hat. Das neu geschaffene Kapital durch Steuerersparnis kann sinnvoll und effizient in den Ausbau bzw. Pflege des Immobilienportfolios gesteckt werden. Als Vermieter und Investor ist es daher vorteilhaft, die Kriterien zur Beurteilung der Nutzungsdauer zu kennen.
- Welche Kriterien werden bei der Beurteilung der Nutzungsdauer berücksichtigt?
- Gibt es neben dem Baujahr noch andere Faktoren bei der Beurteilung der Restnutzungsdauer?
- Welche weiteren Faktoren fließen in die Bewertung der Restnutzungsdauer einer Immobilie ein?
Antwort:
Grundsätzlich ist die Abschreibungsdauer vom Gesetzgeber pauschal vorgegeben – basierend auf dem Baujahr der Immobilie. Neben dem Baujahr gibt es jedoch eine Reihe weiterer Faktoren, die bei der Berechnung der Restnutzungsdauer ebenfalls eine wichtige Rolle spielen und durch Gutachten zuverlässig nachgewiesen werden können.
Im Wesentlichen berücksichtigen wir bei der Beurteilung der Restnutzungsdauer dabei die folgenden Kriterien:
- Baujahr
- Tragstruktur des Bauwerks (z.B. Bauweise, Geschossdecken, Dachkonstruktion etc.)
- Art der Immobilie (z. B. Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbeimmobilie)
- Modernisierungsgrad (u. a. Dach, Fenster, Heizung, Dämmung)
- Gebäudeschäden in der Vergangenheit
- CO²-Fußabdruck
- Fragen zur zeitgemäßen Nutzung
- Mögliche Nachfolgenutzung des Gebäudes