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Mehr InformationenAls Steuerberater wissen Sie: Immobilien, die zur Kapitalanlage erworben wurden, verlieren durch Abnutzung an Wert. Der Gesetzgeber ermöglicht es, die Anschaffungskosten steuerlich abzuschreiben – ein bedeutender Vorteil für Ihre Mandanten. Oft wird der Abschreibungszeitraum jedoch pauschal festgelegt, ohne die tatsächliche Restnutzungsdauer der Immobilie zu berücksichtigen.
Genau hier setzen wir als Marktführer an: Mit individuell erstellten Nutzungsdauergutachten können Sie Ihren Mandanten oft eine deutlich kürzere Abschreibungsdauer ermöglichen – damit verbunden ist eine höhere Steuerersparnis. Zusätzlich erhalten Ihre Mandanten 150 € Rabatt auf jedes über Sie beauftragte Gutachten.
Vorteile einer Zusammenarbeit mit Nutzungsdauer.com
Ihre Mandanten erhalten 150 € Rabatt pro Gutachten.*
Sie empfehlen unsere Gutachten, wir übernehmen die komplette Abwicklung. Für Sie entsteht keinerlei Haftungs- oder Kostenrisiko.
Wir begleiten Sie und Ihre Mandanten von der kostenlosen Ersteinschätzung bis zur erfolgreichen Anerkennung durch das Finanzamt und sparen Ihnen dabei wertvolle Zeit.
Ihre Mandanten reduzieren ihre Steuerlast und erhalten exklusive Rabatte auf unsere Nutzungsdauergutachten. So bieten Sie echten Mehrwert und festigen langfristig die Mandantenbeziehung.
Binden Sie unser kostenloses Ersteinschätzungsformular direkt auf Ihrer Website ein und stärken Sie Ihre Positionierung als Experte im Bereich Immobilienbesteuerung. Ihre Mandanten treten direkt mit uns in Kontakt und Sie profitieren von einem noch professionelleren Auftritt.
Ergänzen Sie Ihr Angebot um eine attraktive Zusatzleistung – mit minimalem Mehraufwand und direktem Nutzen für Ihre Mandanten.
*) Konditionen per 9. April 2025. Nutzungsdauer.com behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit anzupassen.
So einfach funktioniert die Zusammenarbeit
In nur wenigen Minuten starten Sie durch und ermöglichen Ihren Mandanten spürbare Steuerersparnisse bei jedem vermittelten Gutachten – während Sie Ihre Beratungsleistung ausbauen und die Mandantenbindung stärken.
Restnutzungsdauer AfA: Wie Vermieter mit kürzerer Abschreibung Steuern sparen
Immobilieneigentümer können mit der jährlichen Steuererklärung die Anschaffungskosten abschreiben. Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsdauer von Immobilien pauschalisiert. Deshalb werden Wohnimmobilien meist über 50 Jahre, also zwei Prozent jährlich, abgeschrieben. Das kennen die meisten Eigentümer. Bei Gewerbeimmobilien kann diese Restnutzungsdauer aufgrund der höheren Abnutzung noch geringer sein.
Was viele Vermieter nicht wissen: Die Gesetzgebung erlaubt es jedem Vermieter in Deutschland die tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen – mit einem Nutzungsdauer-Gutachten. Bei Vorlage dieses Gutachtens in der Steuererklärung muss laut BMF-Schreiben das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.
Da die Abschreibungssumme gleiche bleibt, aber sich der Zeitraum (Nutzungsdauer) vermindert, erhöht sich folglich der Abschreibungsbetrag pro Jahr. Somit erhöhen Sie Ihre Kosten pro Jahr und senken ihr zu versteuerndes Einkommen. Dies ist sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien besonders interessant. Das Ergebnis: Jedes Jahr Steuern sparen mit einem einzigen Nutzungsdauer-Gutachten