Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie

Unsere Gutachten werden anerkannt. Sollte dies nicht auf Anhieb der Fall sein, begleiten wir Sie bei entsprechender Nachbesserung sowie ggf. erforderlicher Einspruchsbegründung unter Anleitung einer Steuerkanzlei.

Rechtsschutz und Geld-zurück-Garantie

Unsere Gutachten werden anerkannt. Sollte dies nicht auf Anhieb der Fall sein, begleiten wir Sie bei entsprechender Nachbesserung sowie ggf. erforderlicher Einspruchsbegründung unter Anleitung einer Steuerkanzlei.

Bei der extrem unwahrscheinlichen Ablehnung eines von uns formulierten Einspruches greift sofort unsere 100%ige Geld-Zurück-Garantie. Voraussetzung für die Rückerstattung des Gutachten-Honorars ist Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Falles an eine Steuerkanzlei. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten. Wir finanzieren den Finanzgerichtsprozess und erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe von 50% des gewonnenen Streitwertes (idR 50% Ihrer Steuersparnis über 3 Jahre).

Dazu ein vereinfachtes Beispiel:

  • Gebäudewert (Abschreibungsgrundlage): 300.000€
  • AfA ohne Gutachten (zB 2%): 6.000€ / Jahr
  • AfA mit Gutachten (zB 35 Jahre Restnutzungsdauer): 8.572€ / Jahr
  • AfA Differenz: 2.572€ / Jahr
  • Steuersparnis (bei 42% Grenzsteuersatz): 1.080€ / Jahr
  • Erfolgsbeteiligung Nutzungsdauer.com: 1.080€ * 3 Jahre * 50% = 1.620€
 

Selbstverständlich bleibt das Wahlrecht stets bei Ihnen. Die Inanspruchnahme unseres Rechtsschutzes erfolgt freiwillig und wir unterstützen Sie natürlich auch dann beim Finanzgerichtsprozess, wenn Sie sich dafür entscheiden, das Verfahren selbst auf eigene Gefahr zu betreiben.

Steuerberatung

Eine steuerliche Beratung durch uns findet nicht statt, gern stimmen wir uns jedoch direkt bei Ihrer Steuerberatung ab und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Sollten Sie keine Steuerberatung haben, sprechen wir gern eine Empfehlung aus.