Vom Pionier zum Marktführer –
Steueroptimierung ist unsere DNA.
Unsere Entwicklung
Die Möglichkeit, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, ist seit 1965 gesetzlich verankert. Doch über Jahrzehnte gab es keinen strukturierten, rechtssicheren Prozess, der dieses Recht für die breite Masse zugänglich gemacht hätte. Das Potenzial schlummerte – ungenutzt.
Mit NUTZUNGSDAUER.COM haben wir erstmals einen standardisierten, deutschlandweiten und rechtssichereren Prozess für Restnutzungsdauer-Gutachten geschaffen. Zertifizierte Sachverständige, klare Herleitung, digitale Abwicklung – und Begleitung bis zur Finanzamtsanerkennung. Besonders relevant: ältere Wohnimmobilien (vor 1980) und Gewerbeimmobilien, bei denen der tatsächliche Zustand eine deutlich höhere AfA rechtfertigt als der Standardansatz.
Vorteil: +35.000 € / Jahr
Die AfA berechnet sich aus zwei Größen: wie viel des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt – und wie lange es abgeschrieben wird. Wer die Abschreibung wirklich optimieren will, braucht beide Hebel. Mit KAUFPREIS-AUFTEILUNG.COM haben wir den zweiten erschlossen: Eine sachgerechte Aufteilung erhöht die Bemessungsgrundlage und damit die jährliche AfA – mit demselben Anspruch an Rechtssicherheit.
Kaufpreis: 1.000.000 €
Aufteilung: 70 % Gebäude / 30 % Grund
Gebäudewert: 700.000 €
Jährliche Abschreibung: 14.000 €
Reale Aufteilung: 90 % Gebäude / 10 % Grund
Gebäudewert: 900.000 €
Jährliche Abschreibung: 18.000 €
Vorteil: +4.000 € / Jahr
Aus zwei Pionier-Marken ist eine Plattform geworden. Die Erweiterung um Verkehrswertgutachten war der logische nächste Schritt: Gerade bei Erbschaft, Schenkung, Verkauf, Einlage, Entnahme oder Umstrukturierung spielt der reale Wert zum Stichtag eine zentrale steuerliche Rolle. Wer den Standardansatz des Finanzamts akzeptiert, zahlt in vielen Fällen deutlich zu viel.
Auf Erfolgskurs: Unser Weg zum Marktführer
Gründung von Nutzungsdauer.com
Unser Gründer und Immobilieninvestor stößt beim Ausfüllen einer Steuersoftware auf das Thema Restnutzungsdauer. Nach vergeblicher Suche nach geeigneten Gutachtern erstellt er selbst ein Gutachten und gründet Nutzungsdauer.com mit dem Ziel, Vermietern durch verkürzte Abschreibungen legale Steuervorteile zu ermöglichen - durch den Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer.
Erste Gutachten und die Einführung der kostenlosen Ersteinschätzung
Nutzungsdauer.com etabliert sich als Pionier von Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer in Deutschland. Besonders innovativ: Die kostenlose Ersteinschätzung, mit der Vermieter unkompliziert erfahren können, ob sich ein Gutachten für sie lohnt. Dieses Angebot erleichtert die Entscheidung erheblich und wird zum Markenzeichen des Unternehmens.
Kampf gegen Unsicherheit - Herausforderung durch die Finanzverwaltung
Zu Beginn erkennt die Finanzverwaltung ausschließlich technische Restnutzungsdauern an. Das führt zu einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten. Trotz Widerstand bleibt Nutzungsdauer.com seinem Ansatz treu und informiert Vermieter proaktiv über ihre Rechte. Das Unternehmen setzt sich entschlossen für die Anerkennung wirtschaftlicher Restnutzungsdauern ein und kann sich durchsetzen.
Bundesfinanzhof schafft Rechtssicherheit
Der Durchbruch: Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass auch wirtschaftliche Restnutzungsdauern steuerlich anerkannt werden müssen (Az.: IX R 16/07). Damit ist das Modell von Nutzungsdauer.com offiziell legitimiert. Die Entscheidung sorgt für eine stark steigende Nachfrage nach den spezialisierten Gutachten.
Anpassung an neue ImmoWertV - Konformität auf höchstem Niveau
Mit Inkrafttreten der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) stellt Nutzungsdauer.com seine Bewertungsmethodik um. Die Anpassung gewährleistet, dass alle Gutachten den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen – ein wichtiger Schritt, um die Rechtssicherheit auch zukünftig als Qualitätsführer sicherzustellen.
Rettung der gesetzlichen Grundlage
Ein Referentenentwurf droht, die Basis für verkürzte Restnutzungsdauern (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) abzuschaffen. Durch Intervention auf parlamentarischer Ebene bleibt die Regelung erhalten und der steuerliche Vorteil für Vermieter bestehen.
Einführung der Geld-zurück-Garantie und KPA
Als erster und einziger Anbieter führt das Unternehmen eine Geld-zurück-Garantie für seine Gutachten ein – ein starkes Signal für Qualität und Kundenzufriedenheit. Parallel werden bundesweit Partnerschaften mit Steuerkanzleien ausgebaut, um Vermieter noch gezielter zu unterstützen. Ergänzend wird die Kaufpreisaufteilung (KPA) als weiteres Produkt eingeführt – ein entscheidender Schritt, um das volle steuerliche Potenzial für Immobilieninvestoren auszuschöpfen.
Verschärfte BMF-Anforderungen
Das Bundesministerium der Finanzen verschärft die Anforderungen an Nutzungsdauergutachten deutlich. Nutzungsdauer.com reagiert umgehend: Ab sofort dürfen ausschließlich zertifizierte Sachverständige die Gutachten erstellen. So wird der hohe Qualitätsstandard weiterhin sichergestellt und die Anerkennung durch die Finanzämter gewahrt.
Digitaler Fortschritt
Ein Website-Relaunch bringt den AfA-Rechner und ein digitales Besichtigungstool. Beide Innovationen ermöglichen es Vermietern, ihre Steuerstrategie einfacher und effizienter zu planen und umzusetzen.
Mehr als 200.000 kostenlose Ersteinschätzungen zeigen eindrucksvoll, wie stark das Angebot nachgefragt wird und wie sehr Vermieter auf Nutzungsdauer.com vertrauen.
Marktführer für Nutzungsdauer Gutachten
Nutzungsdauer.com ist führender Anbieter für Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer. Das Unternehmen hilft Vermietern, jedes Jahr Millionen Euro an Steuern zu sparen – mit maximaler Transparenz, Rechtssicherheit und einem klaren Fokus auf Steueroptimierung.
Nutzungsdauer.com unter dem Dach von DIMBEG
Der strategische Zusammenschluss von DIMBEG mit Immowelt, einer der führenden Plattformen für Immobilienanzeigen, schafft neue Synergien zwischen Steuerberatung, Bewertung und Vermarktung. Nutzungsdauer.com ist nun Teil der DIMBEG (Deutsche Immobilien Bewertungsgesellschaft) und gehört zu Immowelt.
Wir sind Qualitätsführer
Mit über 200.000 geprüften Immobilien, einer Erfolgsquote von über 99 % und direktem Kontakt zu mehr als 90 % der deutschen Finanzämter bieten wir deutschlandweit Gutachten mit einem Umfang von 50 bis 150 Seiten an – zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024, mit oder ohne Besichtigung.
Die AfA berechnet sich aus zwei Größen: wie viel des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt – und wie lange es abgeschrieben wird. Wer die Abschreibung wirklich optimieren will, braucht beide Hebel. Mit KAUFPREIS-AUFTEILUNG.COM haben wir den zweiten erschlossen: Eine sachgerechte Aufteilung erhöht die Bemessungsgrundlage und damit die jährliche AfA – mit demselben Anspruch an Rechtssicherheit.
Vorteil: +4.000 € / Jahr
Aus zwei Pionier-Marken ist eine Plattform geworden. Die Erweiterung um Verkehrswertgutachten war der logische nächste Schritt: Gerade bei Erbschaft, Schenkung, Verkauf, Einlage, Entnahme oder Umstrukturierung spielt der reale Wert zum Stichtag eine zentrale steuerliche Rolle. Wer den Standardansatz des Finanzamts akzeptiert, zahlt in vielen Fällen deutlich zu viel.
Bei Erbschaft, Schenkung und Scheidung setzt das Finanzamt den Wert einer Immobilie nach einem typisierten Verfahren an – oft deutlich höher als der reale Marktwert. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB belegt den tatsächlichen Wert und sorgt dafür, dass Sie nur die Steuer zahlen, die tatsächlich anfällt – mit demselben Anspruch an Rechtssicherheit wie bei unseren anderen Gutachten.
Vorteil: −25.500 € Steuer
Seit Januar 2025 ist die DIMBEG GmbH Teil der immowelt-Familie. Die Mehrheitsbeteiligung durch immowelt – ein Unternehmen der internationalen AVIV Group – stärkt unsere Position als deutschlandweit führender Anbieter von Immobiliengutachten und ermöglicht uns, mehr Eigentümer schneller und einfacher mit professionellen Bewertungen zu unterstützen. Zur Pressemitteilung
Drei Produkte, eine gemeinsame Überzeugung: Unsere Marken
Die reale Nutzungsdauer statt Standardwerte: Restnutzungsdauer prüfen lassen, Abschreibung erhöhen, Steuerlast senken.
Die reale Kaufpreisaufteilung statt Standardmodell: Gebäudeanteil und Bodenwert belastbar trennen – als Basis für eine höhere AfA.
Der reale Verkehrswert statt Standardansatz: Stichtagswert belastbar ermitteln lassen – für Erbschaft, Schenkung, Einlage/Entnahme oder Umstrukturierung.
Warum DIMBEG?
Steuer-Pioniere seit 2017
Wir haben den Markt für Nutzungsdauergutachten in Deutschland maßgeblich aufgebaut – und prägen ihn bis heute. Unsere Prozesse basieren auf jahrelanger eigener Erfahrung, nicht auf theoretischen Modellen.
Klare Spezialisierung
Wir erstellen ausschließlich Immobiliengutachten mit Steuerfokus für Vermieter. Hohe fachliche Qualität, rechtssichere Herleitung und wirtschaftlich relevante Ergebnisse.
Zertifizierte Sachverständige
Mindestens nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert – bis hin zu vereidigten Gutachtern. Fachliche Qualität, die vor dem Finanzamt standhält.
Rechtsschutz-Garantie
Kein verlorenes Gerichtsverfahren. Jemals. Wir stehen mit einer Garantie hinter jedem Gutachten – die kein anderer Anbieter so gibt
Begleitung bis zur Anerkennung
Wir sind fertig, wenn das Finanzamt anerkannt hat – nicht wenn das Gutachten ausgeliefert ist. Bei Rückfragen steht unsere Fachabteilung bereit.
Digitale Customer Journey
Von der kostenlosen Ersteinschätzung über den strukturierten Datencheck bis zur Prozessführung – transparent, effizient, deutschlandweit.
So läuft es typischerweise ab
Zur Vermeidung von Fehlbeauftragungen bewerten wir anhand Ihrer Angaben schnell, ob
und welches Gutachten in Ihrem Fall Sinn ergibt.
Wir prüfen die Unterlagen strukturiert und kontaktieren Sie bei fehlenden Angaben oder Dokumenten – damit der Prozess nicht ins Stocken gerät.
Fachlich fundiert, standardisiert und steuerlich belastbar – erstellt durch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige.
Rückfragen des Finanzamts sind keine Seltenheit. Unsere Fachabteilung begleitet Sie
aktiv – bis die Nutzungsdauer oder der optimierte Wert anerkannt ist.
Für wen ist das relevant?
Private und institutionelle Vermieter
Mit vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilien – insbesondere bei Bestandsimmobilien vor 1980, bei denen der tatsächliche Zustand eine höhere AfA rechtfertigt.
Käufer von Kapitalanlagen
Die ihre Nach-Steuer-Rendite durch optimierte AfA – über Nutzungsdauer-Gutachten und Kaufpreisaufteilung – gezielt verbessern wollen.
Steuerberater, Asset Manager, Immobilienverwalter & Projektentwickler
Die belastbare, dokumentierte Entscheidungsgrundlagen für ihre Mandanten oder ihr Portfolio benötigen.
Steueroptimierung ist nicht das, was wir tun – es ist, wer wir sind. Seit dem ersten Tag haben wir nur eine Frage gestellt: Wie können wir für Eigentümer mehr aus ihrer Immobilie herausholen? Alles, was wir seither aufgebaut haben – Prozesse, Standards, Zertifizierungen, die RechtsschutzGarantie – ist die Antwort darauf. Nicht einmalig, sondern Jahr für Jahr.