
Referentenentwurf: BMF plant strengere Regeln für die Nutzungsdauer von Immobilien
Das Wichtigste in Kürze:Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im August 2025 den Referentenentwurf zur „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ veröffentlicht. Zwei Punkte sind für Immobilieneigentümer und ihre steuerliche Abschreibung (AfA) besonders brisant: Das bedeutet: Weniger Spielräume, strengere Nachweishürden – und eine klare Abkehr von der bisherigen Praxis, die auf unterschiedlichste Gutachten und Berechnungen setzte. Hintergrund: Warum jetzt eine Mantelverordnung? Das BMF greift regelmäßig mit sogenannten Mantelverordnungen Änderungen auf, die aus Urteilen, Verwaltungspraxis oder europarechtlichen Vorgaben notwendig werden. Die letzte größere Anpassung erfolgte Ende 2022. Seitdem gab es zahlreiche Diskussionen und Urteile im Sinne der Steuerzahler – insbesondere zur Frage, wie Kaufpreise aufzuteilen sind und wie eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen werden kann. Der neue Entwurf vom 6. August 2025 soll nun vieles klarstellen. Die Verbände konnten bis 29. August 2025 Stellung nehmen. Die Kabinettbefassung ist „nach der Sommerpause“ vorgesehen. Ziel des BMF Entwurfs: Rechtssicherheit schaffen und Bürokratie abbauen. Für die Praxis bedeutet das aber auch: mehr Formalismus, strengere Anforderungen und höhere Kosten durch öbuv Sachverständigen, welche die Besichtigungen durchführen müssen. 1. Kaufpreisaufteilung (§ 9b EStDV neu) Was regelt der Entwurf? Wer ein bebautes Grundstück kauft, muss den Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden sowie Gebäude verteilen. Nur der Gebäudeanteil ist über die AfA abschreibbar. Bisher orientierte sich die Praxis an der BMF-Arbeitshilfe, Gerichte haben aber immer wieder auch abweichende Berechnungen zugelassen. Das führte zu vielen Streitfällen. Der neue § 9b EStDV schreibt nun vor: Praxisbeispiel Ein Investor kauft ein Mehrfamilienhaus für 1.000.000 €. Bisher: Gerichte haben solche Gutachten oft akzeptiert.Künftig: Nur noch öbuv-Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung könnten eine solche Abweichung rechtfertigen. Ergebnis: Weniger Flexibilität – wer eine steuerlich vorteilhafte Aufteilung durchsetzen will, muss erheblich investieren. 2. Kürzere Nutzungsdauer (§ 11c EStDV) Der aktuelle Stand Die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung gehen bei Wohngebäuden von 50 Jahren Nutzungsdauer aus, bei Bürogebäuden meist von 33 Jahren und Supermärkten von 33,5 Jahren. In der Praxis kann eine tatsächliche kürzere Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG geltend gemacht werden – wenn man sie nachweist. Gerichte wie das Finanzgericht Münster haben zuletzt zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden und auch DIN-zertifizierte Gutachten oder detaillierte Instandhaltungsanalysen anerkannt. Der Entwurf verschärft die Regeln Der neue § 11c EStDV schreibt vor: Damit will das BMF die jüngste „Gutachtenvielfalt“ eindämmen und einheitliche Standards schaffen. 3. Auswirkungen auf die Praxis Für Immobilieneigentümer Für Steuerberater Für Gutachter 4. Einordnung aus der Branche Verbände wie der IVD kritisieren, dass DIN-zertifizierte Sachverständige außen vor bleiben sollen. Sie sehen darin eine unnötige Verengung des Marktes. Das BMF argumentiert hingegen mit Rechtssicherheit und dem Schutz vor unqualifizierten Gutachten.Auch der Bundesverband der Sachverständigen spricht sich dafür aus, das nur öbuv Sachverständige Gutachten erstellen sollen. Ergebnis: Die Endfassung wird zeigen, ob das Ministerium bei dieser strengen Linie bleibt. 5. Fazit von Nutzungsdauer.com Der Referentenentwurf zeigt: Die Anforderungen an Gutachten und Nachweise werden künftig strenger. Für Eigentümer, die mit qualifizierten Anbietern wie uns zusammenarbeiten, ändert sich jedoch nichts. Unsere Gutachten erfüllen alle Voraussetzungen und werden dies auch in Zukunft tun. Damit gilt: Unsere Kunden können sich weiterhin auf eine sichere, verlässliche und rechtlich beständige Abschreibung verlassen. 6. Handlungsempfehlung Unser Rat: Wer jetzt proaktiv handelt und die aktuelle Rechtslage nutzt, wird spätere Nachteile vermeiden. Weiterführende Informationen