Frage:
Bei der Kernsanierung wird ein Gebäude durch den Rückbau bis auf die tragende Substanz mit der üblichen Erhaltung und ggf. Instandsetzung von Decken, Außenwänden, tragenden Innenwänden und Dachstuhl nahezu in einen Neubauzustand versetzt. Dieser Prozess wirkt sich in der Regel auch auf die Nutzungsdauer einer Immobilie aus.
In diesem Kontext treten häufig die folgenden Fragen auf:
- Wie wirkt sich eine Kernsanierung auf die Nutzungsdauer aus?
- Welches Alter wird bei kernsanierten Immobilien für die Berechnung der AfA-Sätze berücksichtigt?
- Ab wann kann von einer Kernsanierung ausgegangen werden?
- Welches fiktive Baujahr wird bei einer Kernsanierung als Grundlage genommen?
Antwort:
Bei einer Kernsanierung wird das Jahr der fachgerechten Sanierung als fiktives Baujahr angenommen.
Die teilweise noch vorhandene alte Bausubstanz bzw. der von Neubauten abweichende Zustand ist durch einen Abschlag zu berücksichtigen, der bei einer vollständigen Kernsanierung regelmäßig 10 % der Gesamtnutzungsdauer beträgt.
Bei der Kernsanierung wird das Gebäude zunächst bis auf die tragende Substanz zurückgebaut. Decken, Außenwände, tragende Innenwände und der Dachstuhl bleiben in der Regel erhalten und werden ggf. ertüchtigt bzw. instand gesetzt.
Kernsanierungen können insbesondere angenommen werden bei kompletter Erneuerung …
- der Dacheindeckung,
- der Innenwände – mit Ausnahme der tragenden Wände,
- der nichttragenden Bestandteile der Außenwände bei Fachwerk,
- der Fassade,
- der Innenwandbeschichtung,
- der Fußböden,
- der Fenster,
- der Innen- und Außentüren sowie
- sämtlicher technischen Systeme wie z. B. der Heizung einschließlich aller Leitungen,
- des Abwassersystems einschließlich der Grundleitungen,
- der elektrischen Leitungen und
- der Wasserversorgungsleitungen,
… sofern die Leitungen nach Erneuerung technisch einwandfrei und als neubauähnlich und neuwertig zu betrachten sind.