Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Dienstleistungen der W Verwaltung GmbH, Fuhrmannsplatz 11, 33442 Herzebrock-Clarholz, E-Mail: info@nutzungsdauer.com (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
0. Vorwort
Wir haben uns bei der Beschreibung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) bemüht, so nutzerfreundlich wie möglich zu sein. Indem Sie in den entsprechenden Formularen auf das Kästchen „Einverstanden“ klicken, kommt ein Vertrag zu den nachfolgenden AGB zu Stande.
Bevor Sie dies tun, lesen Sie die AGB bitte sorgfältig durch. Durch das Klicken des Kästchens erklären Sie, dass Sie die Vertragsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind. Sie können die AGB auch ausdrucken oder herunterladen.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Sachverständigengutachten als Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Unterlagen und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.2 Sollte der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen begonnen haben, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten jedoch nicht innerhalb von 4 Wochen ab Auftragserteilung nachkommen, so ist der Auftraggeber berechtigt, das vereinbarte Honorar vollständig in Rechnung zu stellen.
3.3 Im Falle des 3.2 ist der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung verpflichtet. Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten innerhalb von weiteren 12 Monaten nachkommen, ist der Auftragnehmer nach wie vor zur vollständigen Ausführung der beauftragten Dienstleistungen verpflichtet.
4. Vergütung / Honorar
4.1 Die Vergütung wird durch Absenden des Auftragsformulars zu der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Honorarliste des Auftragnehmers vereinbart, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sollte aufgrund von Sonderwünschen des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entstehen, ist das Unternehmen berechtigt, diesen Zusatzaufwand zu einem Honorar von 150€ pro angefangener Stunde abzurechnen.
4.2 Das Honorar ist (mit Ausnahme des 3.2) nach Erhalt des Gutachtens per E-Mail (z.B. als PDF) zu entrichten. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers auf Grund erforderlicher Nachbesserung des Gutachtens gilt nur dann, wenn die zugrundeliegenden Informationen und Umstände bereits mit Erteilung des Auftrages mitgeteilt wurden.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber mit Übermittlung des Gutachtens eine Rechnung per E-Mail (z.B. als PDF). Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.4 Rabatte und Aktionen gelten nur, wenn die Aufträge über die entsprechenden Promo-Links der Rabattgeber erteilt wurden und der Rabatt auf der Bestellseite vor Absenden des Bestellformulars angezeigt und verrechnet wurden. Eine Kombinierung mehrerer Rabatte oder Aktionen oder eine nachträgliche Rabattierung von Aufträgen, die ohne Rabatt beauftragt wurden, ist nicht möglich.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Rechtsschutz
6.1 Sollte ein vom Auftragnehmer erstelltes Gutachten nicht auf Anhieb vom Finanzamt des Auftraggebers anerkannt werden, ist der Auftragnehmer bis Ende des Einspruchsverfahrens mitwirkungspflichtig.
6.2 Die Mitwirkungspflicht beinhaltet die eventuelle Nachbesserung des Gutachtens unter Berücksichtigung der Einwände des Finanzamtes sowie die Übermittlung von Musterschreiben für Einspruch oder Stellungnahmen an das Finanzamt.
7. Geld-zurück-Garantie
7.1 Ergeht auf Basis der Stellungnahmen, Einsprüche und evtl. nachgebesserter Gutachten des Auftragnehmers für das Steuerjahr, in dem der Bewertungsstichtag liegt, eine negative Einspruchsentscheidung des Finanzamtes zu Lasten des Auftraggebers, kann der Auftraggeber über die Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie des Auftragnehmers entscheiden.
7.2 Der Auftragnehmer kann die Rückerstattung des Honorars (“Geld-zurück”) abhängig machen von der Bevollmächtigung einer Steuerkanzlei durch den Auftraggeber zwecks Klageerhebung vor dem Finanzgericht.
7.3 Im Falle des 7.2 stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber im Finanzgerichtsverfahren gegen die Einspruchsentscheidung vollständig von sämtlichen durch das Klageverfahren entstehenden Kosten frei.
7.4 Nur im Erfolgsfall erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 50% des gewonnenen Streitwertes (i.d.R. 50% Ihrer Steuerersparnis über 3 Jahre).
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Einhaltung der Geld-zurück-Garantie sowie der Kostenfreistellung nach 7.3. entfällt auch rückwirkend,
7.5 sofern die relevanten Bescheide, Einspruchsentscheidungen sowie gerichtliche Schreiben nicht innerhalb von 1 Woche ab Erhalt vom Auftraggeber an den Auftragnehmer weitergeleitet werden, oder
7.6 der Auftraggeber nicht oder nicht mehr Eigentümer der Immobilie ist, oder
7.7 der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers einem gerichtlichen Vergleich, einer Klagerücknahme oder dem Einlegen von Rechtsmitteln zustimmt oder diese gegen den Rat des Auftragnehmers ablehnt, oder
7.8 seit Übermittlung des Gutachtens vom Auftragnehmer an den Auftraggeber bereits mehr als 24 Monate vergangen sind, oder
7.9 die der Begutachtung zugrundeliegenden Angaben des Auftraggebers in fahrlässiger Weise unzutreffend gemacht wurden, oder der Bewertungsstichtag nach ursprünglicher Begutachtung auf Wunsch des Auftraggebers geändert wurde, oder
7.10 die negative Einspruchsentscheidung gem. Ziffer 7.1. nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt (z.B. Widersprüchliche Angaben des Auftraggebers gegenüber dem Finanzamt bzw. dem Auftragnehmer; nach der Beauftragung eingetretene Gesetzesänderung, Rechtsverordnung oder Erlass; Einreichung des Gutachtens für ein Steuerjahr mit bereits rechtskräftigem Bescheid; Wahl des falschen Bewertungsstichtages), oder
7.11 der Auftraggeber nicht an der Erstellung der Stellungnahmen, Einsprüche und evtl. nachgebesserter Gutachten mitwirkt. Dies ist insbesondere auch der Fall, wenn der Auftraggeber Auskunfts- bzw. Unterlagenanforderungen oder der Aufforderung zur Durchführung einer Video-Besichtigung über das Besichtigungstool des Auftragnehmers nicht innerhalb von 4 Wochen oder einer entsprechend kürzeren Frist des Finanzamtes oder -gerichts nachkommt.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Der Auftraggeber ist zur ordentlichen Kündigung berechtigt, sofern die gutachterlich ermittelte Nutzungsdauer 49 Jahre (bzw. 39 Jahre bei Baujahr vor 1925) übersteigt oder oberhalb der Spanne einer zuvor erteilten kostenlosen Ersteinschätzung für das betreffende Objekt liegt, sofern die der Ersteinschätzung zugrundeliegenden Objektinformationen korrekt sind.
8.2 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers einverstanden.
8.3 Der Auftragnehmer ist zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens nicht verpflichtet, wenn Informationen, Daten, Unterlagen offensichtlich falsch sind, Rechtsvorschriften einer Ausstellung entgegenstehen, oder der Auftragnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Insoweit steht dem Auftragnehmer das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
8.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
10.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
10.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
11. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
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