Nutzungsdauer Gutachten in Bochum

Bochum verzeichnet eine Einwohnerzahl von etwa 365.000 und bietet mehr als 58.000 Wohnimmobilien. Das Zentrum des mittleren Ruhrgebiets grenzt direkt an große Städte wie Essen und Gelsenkirchen und zeichnet sich durch fünf Hochschulen, eine gute Infrastruktur sowie eine lebendige Kultur- und Freizeitszene aus.

Die Architektur in Bochum ist geprägt von einer facettenreichen Mischung verschiedener Baustile aus unterschiedlichen Epochen. In der Altstadt finden sich gut erhaltene historische Gebäude, darunter Fachwerkhäuser und Gründerzeitbauten, die das Stadtbild prägen. In den Stadtteilen sind auch moderne Wohnkomplexe und architektonische Innovationen zu finden, die das Bild der Stadt weiter bereichern.

Die Mieten und Immobilienpreise in Bochum zeigen seit Jahren eine Tendenz nach oben, auch wenn jüngste Zinserhöhungen zu einem leichten Rückgang geführt haben.

Nutzungsdauer.com Bochum

Restnutzungsdauer Gutachten in Bochum

Wir sind Marktführer im Bereich Nutzungsdauer-Gutachten und Ihr Experte für die steuerliche Optimierung von Immobilien. Hier finden Sie unsere Statistiken für Bochum, eine Aufstellung der zuständigen Finanzämter und -Gerichte sowie eine Liste unserer lokalen Partner.

Inhaltsverzeichnis:

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Welcher Erfahrungen
macht Nutzungsdauer.com
in Berlin?

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Nutzungsdauer-
Gutachten – vor Ort
oder online?

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Wie läuft die Erstellung
eines Nutzungsdauer-
Gutachtens ab?

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Welche Erfahrungen macht
Nutzungsdauer
in Bochum?

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Nutzungsdauer-
Gutachten – vor Ort
oder online?

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Wie läuft die Erstellung
eines Nutzungsdauer-
Gutachtens ab?

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Finanzämter, Gerichte
und Partner in
Bochum?

Was genau ist ein Nutzungsdauer Gutachten?

Wer seine Immobilie vermietet, kann die Anschaffungskosten für das Gebäude in der jährlichen Steuererklärung abschreiben. Der Gesetzgeber hat die Dauer der Abschreibung von Immobilien pauschalisiert. Deshalb wird der Großteil der Immobilien mit 50 Jahren, also zwei Prozent jährlich, abgeschrieben. Hiervon kann durch Vorlage eines Nutzungsdauer-Gutachtens (s.g. „Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer“) jedoch zu Ihren Gunsten abgewichen werden.

Viele Immobilien, insbesondere mit einem Baujahr vor dem Jahr 2000, haben eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich verankerten 50 Jahre. Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises muss das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) entsprechend der tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer erhöhen, was den laufenden Cashflow des Vermieters teils deutlich steigert. Daher überprüfen renditebewusste Vermieter bei jeder Immobilie diese Optimierungsmöglichkeit.

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Statistiken für Bochum

ic recht 200x200 Haus
Objekte bewertet
0
icon durchschnitt 200x200 2 1
Durchschnittliche Nutzungsdauer
0
ic recht 200x200 sonstige
mit Rückfragen vom Finanzamt
0 %
ic recht 200x200 einspruch
in Einspruchsphase
0
ic recht 200x200 waage
Klageverfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf
0

Stand: Januar 2024

Was kostet ein Nutzungsdauer-Gutachten?

Vor der Beauftragung eines Restnutzungsdauer Gutachtens führen wir für Sie gerne eine kostenfreie Ersteinschätzung durch. 

Das Honorar für das vollständige Sachverständigengutachten ist abhängig von der Wohn- und Nutzfläche der Immobilie (ab 795€ netto / 946,05€ brutto) und wird mit Übermittlung des Gutachtens in Rechnung gestellt. 

  • Kostenlose Ersteinschätzung Restnutzungsdauer kostenlos
  • Sachverständigengutachten Restnutzungsdauer abhängig von Wohn- und Nutzfläche
  • bis 299 m² 795,00€ zzgl. MwSt
  • zwischen 300 und 500 m² 995,00€ zzgl. MwSt.
  • zwischen 501 und 1000 m² 1.295,00€ zzgl. MwSt.
  • zwischen 1001 und 2500 m² 1.695,00€ zzgl. MwSt.
  • zwischen 2501 und 5000 m² 2.195,00€ zzgl. MwSt.
  • über 5000 m² oder bei mehr als 60 Objekten nach Absprache
  • Express-Zuschlag für Fertigstellung binnen 1 Woche 595€ zzgl. MwSt.

Welche Faktoren bestimmen DIE NUTZUNGSDAUER meiner Immobilie?

Baujahr

Das Baujahr einer Immobilie ist entscheidend für ein Nutzungsdauergutachten, da es Aufschluss über die Bautechnik, den Zustand und die Lebensdauer der verbauten Materialien gibt. Dies ermöglicht eine fundierte Abschätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer und beeinflusst somit maßgeblich den Wert und die langfristige Rentabilität der Immobilie.

Teilmodernisierungen/ Modernisierungen

Die Angabe von Modernisierungen ist beim Restnutzungsdauergutachten entscheidend, da sie Einblicke in die Aktualität und Qualität der Gebäudeausstattung bieten. Modernisierungen können die Lebensdauer verlängern, den Werterhalt steigern und somit die langfristige Nutzungsdauer der Immobilie positiv beeinflussen.

Quadratmeterzahl der Wohnfläche

Die Quadratmeterzahl der Wohnfläche ist wesentlich für ein Nutzungsdauergutachten, da sie direkten Einfluss auf die Nutzbarkeit und Funktionalität der Immobilie hat. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Kennzahlen wie der Wohnflächeneffizienz, welche wiederum Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Nutzung und den Wert der Immobilie ermöglichen.

Anzahl der Wohneinheiten

Die Anzahl der Wohneinheiten ist im Nutzungsdauergutachten einer Immobilie von Bedeutung, da sie direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Rentabilität und das Risiko der Investition hat. Sie beeinflusst die Einnahmenstruktur, Mietpotenziale und kann Auswirkungen auf die langfristige Nachfrage und somit die Nutzungsdauer der Immobilie haben.

Das Baujahr einer Immobilie ist entscheidend für ein Nutzungsdauergutachten, da es Aufschluss über die Bautechnik, den Zustand und die Lebensdauer der verbauten Materialien gibt. Dies ermöglicht eine fundierte Abschätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer und beeinflusst somit maßgeblich den Wert und die langfristige Rentabilität der Immobilie.

Die Angabe von Modernisierungen ist beim Restnutzungsdauergutachten entscheidend, da sie Einblicke in die Aktualität und Qualität der Gebäudeausstattung bieten. Modernisierungen können die Lebensdauer verlängern, den Werterhalt steigern und somit die langfristige Nutzungsdauer der Immobilie positiv beeinflussen.

Die Quadratmeterzahl der Wohnfläche ist wesentlich für ein Nutzungsdauergutachten, da sie direkten Einfluss auf die Nutzbarkeit und Funktionalität der Immobilie hat. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Kennzahlen wie der Wohnflächeneffizienz, welche wiederum Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Nutzung und den Wert der Immobilie ermöglichen.

Die Anzahl der Wohneinheiten ist im Nutzungsdauergutachten einer Immobilie von Bedeutung, da sie direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Rentabilität und das Risiko der Investition hat. Sie beeinflusst die Einnahmenstruktur, Mietpotenziale und kann Auswirkungen auf die langfristige Nachfrage und somit die Nutzungsdauer der Immobilie haben.

Die Art der Immobilie ist einer der Schlüsselfaktoren bei der Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens, da sie einen maßgeblichen Einfluss auf die geschätzte Lebensdauer und den Wert der Immobilie hat. Unterschiedliche Immobilientypen – wie Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekte – unterliegen unterschiedlichen Belastungen, welche in die Berechnung der verbleibenden Nutzungsdauer einfließen.

Das Baujahr einer Immobilie ist entscheidend für ein Nutzungsdauergutachten, da es Aufschluss über die Bautechnik, den Zustand und die Lebensdauer der verbauten Materialien gibt. Dies ermöglicht eine fundierte Abschätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer und beeinflusst somit maßgeblich den Wert und die langfristige Rentabilität der Immobilie.

Die Angabe von Modernisierungen ist beim Restnutzungsdauergutachten entscheidend, da sie Einblicke in die Aktualität und Qualität der Gebäudeausstattung bieten. Modernisierungen können die Lebensdauer verlängern, den Werterhalt steigern und somit die langfristige Nutzungsdauer der Immobilie positiv beeinflussen.

Der bauliche Zustand spielt beim Nutzungsdauerachten ebenfalls eine zentrale Rolle, da er maßgeblich darüber entscheidet, wie schnell und in welchem Umfang die Immobilie altersbedingten Verschleiß erfährt. Ein gut gepflegter Zustand kann nicht nur die Lebensdauer der Bausubstanz verlängern, sondern auch die Restnutzungsdauer der Immobilie positiv beeinflussen.

Nutzungsdauer Gutachten – vor Ort oder online?

Ein Online-Gutachten ist nützlich, wenn:

Liegen Ihnen alle relevanten Informationen und Unterlagen zum Gebäude vollständig vor, kann in vielen Fällen auf eine physische Begehung vor Ort verzichtet werden. Die Entscheidung darüber trifft der Sachverständige abhängig vom konkreten Einzelfall, wobei Faktoren wie Art, Größe, Komplexität und Zustand der Immobilie berücksichtigt werden. Weder der Gesetzgeber noch die Finanzverwaltung schreiben eine obligatorische Vor-Ort-Besichtigung vor.

Ein Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung ist ratsam, wenn:

Eine Vor-Ort-Besichtigung empfiehlt sich, wenn detaillierte Einblicke in die baulichen, räumlichen oder sonstigen spezifischen Gegebenheiten der Immobilie erforderlich sind, die durch vorhandene Dokumentationen allein nicht ausreichend abgedeckt werden können. Selbst wenn eine persönliche Besichtigung der Immobilie nicht als zwingend erforderlich ist, führen wir diese auf Ihren Wunsch oder dem des Finanzamts gerne durch und integrieren die gewonnenen Erkenntnisse in das Gutachten.

Wie läuft die Erstellung eines Nutzungsdauer-Gutachtens ab?

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Mehr Informationen

Zuständige Finanzämter in Bochum

Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, erkennen Sie an den ersten 2 – 4 Ziffern Ihrer Steuernummer.

Finanzamt
Bochum-Mitte (5306)

Castroper Str. 40-42, 44791 Bochum

Telefon: 0234 514 0
Telefax: 0800 100 926 753 06
E-Mail: Service@FA-5306.fin-nrw.de

Finanzamt
Bochum-Süd (5350)

Königsallee 21, 44789 Bochum

Telefon: 0234 333 70
Telefax: 0800 100 926 753 50
E-Mail: Service@FA-5350.fin-nrw.de

Finanzamt
Neukölln (1116)

Finanzamt
Reinickendorf (1117)

Finanzgericht Düsseldorf

Hinweis: Für Streitigkeiten im Steuerbereich ist das Finanzgericht Düsseldorf zuständig. Im Gegensatz zu Landgerichten und Familiengerichten besteht vor dem Finanzgericht keine Anwaltszwangspflicht. Klagen können entweder eigenständig eingereicht oder durch einen Steuerberater vertreten werden.

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Finanzgericht
Düsseldorf

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BOSG Bochumer
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wittener Str. 204, 44803 Bochum

Telefon: 0234 936 101 0
Telefax: 0234 936 101 9
E-Mail: info@bosg-gmbh.de
Homepage: bosg-gmbh.de

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