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Mehr InformationenAls Finanzberater wissen Sie: Immobilien, die zur Kapitalanlage erworben wurden, verlieren durch Abnutzung an Wert. Der Gesetzgeber ermöglicht es, die Anschaffungskosten steuerlich abzuschreiben – ein bedeutender Vorteil für Ihre Kunden. Oft wird der Abschreibungszeitraum jedoch pauschal festgelegt, ohne die tatsächliche Restnutzungsdauer der Immobilie zu berücksichtigen.
Genau hier setzen wir als Marktführer an: Mit individuell erstellten Nutzungsdauergutachten können wir Ihren Kunden oft eine deutlich kürzere Abschreibungsdauer ermöglichen – damit verbunden ist eine höhere Steuerersparnis. Zusätzlich erhalten Sie bis zu 150 € Provision auf jedes über Sie beauftragte Gutachten.
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*) Konditionen per 9. April 2025. Nutzungsdauer.com behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit anzupassen.
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Restnutzungsdauer AfA: Wie Vermieter mit kürzerer Abschreibung Steuern sparen
Immobilieneigentümer können mit der jährlichen Steuererklärung die Anschaffungskosten abschreiben. Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsdauer von Immobilien pauschalisiert. Deshalb werden Wohnimmobilien meist über 50 Jahre, also zwei Prozent jährlich, abgeschrieben. Das kennen die meisten Eigentümer. Bei Gewerbeimmobilien kann diese Restnutzungsdauer aufgrund der höheren Abnutzung noch geringer sein.
Was viele Vermieter nicht wissen: Die Gesetzgebung erlaubt es jedem Vermieter in Deutschland die tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen – mit einem Nutzungsdauer-Gutachten. Bei Vorlage dieses Gutachtens in der Steuererklärung muss laut BMF-Schreiben das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.
Da die Abschreibungssumme gleiche bleibt, aber sich der Zeitraum (Nutzungsdauer) vermindert, erhöht sich folglich der Abschreibungsbetrag pro Jahr. Somit erhöhen Sie Ihre Kosten pro Jahr und senken ihr zu versteuerndes Einkommen. Dies ist sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien besonders interessant. Das Ergebnis: Jedes Jahr Steuern sparen mit einem einzigen Nutzungsdauer-Gutachten
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